Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

 

Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis

Benötigte Dokumente

  • Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Das biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein

  • Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes

  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz

  • Nachweise über Rentenversicherung

    Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.

  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

  • Integrationsnachweise

  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum

Bitte Zuständigkeit beachten:

Die Bearbeitung erfolgt in dem für Sie zuständigen Bezirksausländeramt nach Wohnanschrift. Eine Übersicht mit Stadteilen und Postleitzahlen finden Sie bei den einzelnen Bezirksausländerämtern unter "Kontakt"

In einigen Fällen können für den Erstantrag weitere Unterlagen erforderlich sein. Dieses wird dann im Rahmen Ihrer Vorsprache persönlich mit Ihnen erörtert. Weiterhin können rechtskräftige Verurteilungen gegebenenfalls der Erteilung entgegenstehen.

Übertrag der Niederlassungserlaubnis

Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und Ihr dazugehöriger Nationalpass läuft ab? 

Dann beantragen Sie bitte erst einen neuen Nationalpass bei Ihrer Botschaft.  

Wenn Sie diesen erhalten haben, schicken Sie eine Kopie Ihres neuen Nationalpasses per E-Mail an Ihr zuständiges Bezirksausländeramt mit dem Betreff "Übertrag" oder 

nutzen das sichere Kontaktformular - Anliegen: Verlängerung Aufenthalt (unbefristet, Niederlassungserlaubnis) – neuer Pass und laden dort Ihre Passkopie hoch. 

Sie erhalten nach Eingang der Passkopie einen Termin zur persönlichen Vorsprache für den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis in den neuen Pass.

Bitte bringen Sie Ihren alten Nationalpass, Ihren neuen Nationalpass und ein biometrische Passfoto (nicht älter als drei Monate) zum Termin mit. 

Kontaktformular Ausländeramt

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.

Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.