Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn sich Ihr Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren befinden und noch vor der eigentlichen Baugenehmigung zum Beispiel mit der Ausschachtung der Baugrube oder der Errichtung einzelner Bauteile oder Bauabschnitte beginnen möchten. 

Benötigte Dokumente

  • Formloser Antrag

    Die Teilbaugenehmigung müssen Sie schriftlich mit Angabe des genauen Antragsgegenstandes und des Aktenzeichens des zugehörigen Bauantrages einreichen. Das Schreiben muss von der Bauherrschaft und der entwurfsverfassenden Person unterschrieben werden.

  • Lageplan und Bauzeichnungen

    Der Lageplan sollte aktuell sein und mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Flurkarte erstellt sein. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt oder Koordinaten nicht ermittelt werden können, Grenzüberbauungen vorliegen oder Flächen angrenzender Grundstücke von Baulasten zugunsten des Baugrundstücks betroffen sind, müssen Sie einen amtlichen Lageplan vorlegen. Handelt es sich um ein Vorhaben, das in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich liegt, ist zusätzlich die Vorlage der Flurkarte und einer Deutschen Grundkarte, Maßstab 1:5.000, erforderlich. Beide Karten sind beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erhältlich, siehe Link unter "Downloads und Infos". Der Lageplan muss immer auch von der entwurfsverfassenden Person unterzeichnet werden.

  • Nachweis der Standsicherheit

    In der Regel muss vor Erteilung der Teilbaugenehmigung der Standsicherheitsnachweis in geprüfter Form vorliegen. Die Prüfung muss von staatlich anerkannten Sachverständigen vorgenommen werden. Die Prüfung umfasst auch den baulichen Brandschutz und den baulichen Schall- und Wärmeschutz. Nur für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2, eingeschossige Gebäude bis 200 Quadratmeter Grundfläche und freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind Standsicherheitsnachweise in ungeprüfter Form ausreichend. Beantragen Sie eine Teilbaugenehmigung für den Erdaushub, muss mit der sachverständigen Person geklärt werden, ob statische Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

Antragsberatung Bauen

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn Sie eine Frage haben.

Informationen rund um das Teilbaugenehmigungsverfahren

Vor Einreichung des Antrages bitte wir Sie um Rücksprache mit unserer sachbearbeitenden Person, welche Bauvorlagen gegebenenfalls zusätzlich eingereicht werden müssen. 

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 bis 250 Euro. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt
Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass für alle Dienstleistungen des Amtes vor Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbart werden müssen.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos