Bei Spenden handelt es sich um Zuwendungen zur Förderung bestimmter gemeinnütziger Zwecke.

Gehen für eine unserer Einrichtungen Spenden ein oder rufen wir selbst zu einer Spendenaktion auf, dann erteilt die zuständige Dienststelle Ihnen als Spenderin oder Spender eine Bescheinigung aus, wenn Sie dies wünschen.

Zusätzliche Informationen

Seit dem 1. Januar 2000 können alle nach § 10 b Einkommensteuergesetz begünstigten Körperschaften selbst Zuwendungsbescheinigungen für erhaltene Zuwendungen ausstellen. Dies gilt zum Beispiel für Sportvereine, Vereine zur Förderung des Umweltschutzes oder kultureller Zwecke.

Deshalb stellen wir seit 1. Januar 2000 keine Bescheinigungen für Spenden aus, die an diese Körperschaften gerichtet sind. Dies wird von den jeweiligen Spendenempfängerinnen und Spendenempfängern selbst erledigt.

Zuständig

Die Körperschaft, Organisation oder Dienststelle, welche die Spende erhält.