Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung kann Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung in Betracht kommen, wenn die Schule einen besonderen behinderungsbedingten Bedarf der Schülerin oder des Schülers nicht decken kann.

Benötigte Dokumente

  • Medizinische und therapeutische Unterlagen einer Fachärtzin oder eines Facharztes

    Informationen zu den Unterlagen finden Sie weiter unten auf der Seite.

  • Kopie der Schulzuweisung

    bei vorliegendem sonderpädagogischen Förderbedarf

Was steht in den medizinischen und therapeutischen Unterlagen und wo erhalte ich diese?

Aus den Unterlagen muss hervorgehen, warum der seelische Gesundheitszustand Ihres Kindes von dem für das Lebensalter typischen Zustandes eines Kindes abweicht.

Diese müssen ausgestellt sein von:

  • einer Ärztin oder einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychotherapie
  • einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutin oder einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
  • einer Ärztin oder einem Arzt beziehungsweise einer psychologischen Psychotherapeutin oder eines psychologischen Psychotherapeuten, die beziehungsweise der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt

Falls Ihnen keine Unterlagen vorliegen oder diese nicht ausreichen, holen wir die Stellungnahmen ein.

Zusammenarbeit mit der Schule und der Schulaufsicht

Die Klärung der Möglichkeiten und Voraussetzungen erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule und der Schulaufsicht. Es ist sinnvoll, die mögliche Beantragung einer Schulbegleitung bereits im Vorfeld mit dem Lehrpersonal und der Schulleitung zu besprechen.

Die Entscheidung über die Hilfe obliegt jedoch uns, so dass verbindliche Hilfearrangements nicht ohne unsere Entscheidung getroffen werden sollten.

Vorsprache

Eine persönliche Beratung vor Antragstellung ist erforderlich. Dabei klären wir umfassend, auch über den schulischen Bereich hinaus, welche Unterstützung für Ihre Familie in Frage kommt.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Beratungstermin in dem für Sie zuständigen Bezirksjugendamt, Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.