Sie wollen Veranstaltungen in Form gewerbsmäßiger Darbietungen durchführen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht.

Benötigte Dokumente

  • Formloser schriftlicher Antrag

    der die Art der beabsichtigten Darbietungen sowie die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten konkret benennt.

  • Personalausweis

    oder Nationalpass mit Meldebescheinigung

  • Gaststättenrechtliche Betriebserlaubnis

    sofern es sich bei dem Veranstaltungsort um eine Gaststätte handelt.

  • Unterlagen des Objektes

    Einwandfreie Grundrisszeichnung beziehungsweise Lageplan aller Betriebsräume in vierfacher Ausfertigung.

  • Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, also für Köln das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn

    Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes, in Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, anfordern.

  • Ausländische Staatsangehörige,

    mit Ausnahme von EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.

Anforderungen an Veranstalter*innen

Die Erlaubnispflicht betrifft gewerbsmäßige Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht und durch die in erster Linie kein künstlerisches, kulturelles oder sportliches, sondern das sexuelle, erotische oder Sensationsinteresse der Zuschauer*innen angesprochen werden soll. Beispiele hierfür sind Striptease, Tabledance, Zwergenwerfen, Monströsitätenshow, Schlamm-Catchen oder ähnliches.

Die Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie die Darbietungen gewerbsmäßig veranstalten oder Ihre Geschäftsräume für derartige Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollen.

Erlaubnisträger*in kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind, also GbR, KG oder OHG, benötigt jede*r geschäftsführende Gesellschafter*in die Erlaubnis.

Die Erlaubnis ist raumgebunden und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn

  • Sie als Antragsteller*in zuverlässig sind,
  • die vorgesehenen Darbietungen mit den "guten Sitten" vereinbar sind und
  • der Veranstaltungsort und die Veranstaltungsräume hinsichtlich der örtlichen Lage und des Verwendungszweckes unter Berücksichtigung der Art der Darbietungen geeignet sind.

Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sollen zum Antragszeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, aber in jedem Falle zweckmäßig.

Gebühren

Die Gebühr für das Erlaubnisprüfungsverfahren orientiert sich an der Größe des Veranstaltungsortes und liegt zwischen 50 Euro und 1.000 Euro.

Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre.

Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 33a Gewerbeordnung (GewO)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Service-Fax
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen

nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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