Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sind immer dann zu sanieren oder zu sichern, wenn schützenswerte Güter gefährdet oder beeinträchtigt werden. Schützenswerte Güter sind unter anderem die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, das Grundwasser und der Boden.

Benötigte Dokumente

  • Eine Expertise

    in der alle Untersuchungsergebnisse fachlich qualifiziert dokumentiert sind.

  • Karten und Pläne

    Alle zur Verfügung stehenden Karten, Pläne und Fotos, die den ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Zustand des Schadensgebietes aufzeigen

Servicenummern

Telefon: 0221 / 221-34613, -34625, -24625

Weitere Informationen

Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden außerdem durchgeführt, um Werte (im allgemeinen Grundstückswerte) zu steigern oder zu erhalten. Vorbehalte von Käufern können dadurch ausgeschlossen werden.

Sichern und Sanieren muss in der Regel derjenige, der den Schaden verursacht hat (Handlungsstörer) oder der, dem das Grundstück gehört, von dem der Schaden ausgeht (Zustandsstörer). Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden von uns fachlich begleitet und abschließend bewertet.

Für die Planung, die Durchführung und die Beurteilung von solchen Maßnahmen ist vom Sanierungspflichtigen immer eine Fachgutachterin oder ein Fachgutachter zu beauftragen.

Vorsprache

Bitte stimmen Sie die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig mit uns ab.

Gebühren

Gebühren fallen nur dann an, wenn ein rechtsverbindlicher Sanierungsplan erstellt werden muss. In diesem Fall würde der genehmigte Sanierungsplan vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt für verbindlich erklärt.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Bodenschutz- und Wasserhaushaltsgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bilden die Rechtsgrundlage für Sanierungen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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