Sie betreiben eine Kraftfahrzeug-Werkstatt oder handeln mit Kraftfahrzeugen? Sie benötigen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?

Benötigte Dokumente

  • Formloser schriftlicher Antrag

    mit kurzer Begründung

  • Führungszeugnis der Belegart "O" vom Bundeszentralregister in Bonn

    Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte bei der Einwohnermeldebehörde. In Köln können Sie dies im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus erledigen. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '34-341/20 - Rote Kennzeichen' an. Die Vorlage der Gebührenquittung über das Führungszeugnis reicht zunächst aus.

  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes Ihres Wohnortes

    In Köln angemeldete Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten diese bei der Kämmerei, Vollstreckung, im One Cologne, Venloer Straße 151-153, 50672 Köln. Informationen hierzu und die Möglichkeit einer Online-Bestellung finden Sie unter "Weiterführende Links".

  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes

    Der Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes kann dort nur online unter www.Vollstreckungsportal.de beantragt werden.

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes

    Sie erhalten diesen Auszug über die Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) unter dem Titel "Auskunft aus dem zentralen Fahreignungsregister". Den Link dorthin finden Sie weiter unten.

  • Nachweis über ausreichende Stellplätze

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Auszug aus dem Fahreignungsregister

Den benötigten Auszug finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes unter dem Titel "Auskunft aus dem zentralen Fahreignungsregister". 

Kraftfahrt-Bundesamt

Weiterführende Links

Vorsprache

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.Sollten Sie vorab noch Fragen haben, rufen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter 0221 / 221-26536 oder -23520 an.

Gebühren

Für die Erstbearbeitung inklusive Erstellung eines Fahrzeugscheinheftes fällt eine Gebühr in Höhe von 157,90 Euro an.

Für jedes weitere Fahrzeugscheinheft werden 15,30 Euro fällig.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen können Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erwerben.

Rechtliche Voraussetzungen

Nach § 41 Absatz 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann zuverlässigen Herstellern, Werkstätten, Händlerinnen und Händlern auf Antrag ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeteilt werden. Handelt es sich bei der Antragstellerin beziehungsweise beim Antragssteller um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sind die Nachweise über die Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person selbst, als auch für alle vertretungsberechtigten Personen zur Antragstellung vorzulegen. Das sind beispielsweise Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Vorsitzende.

Neben der Gewerbeanmeldung ist bei juristischen Personen und bei Inhaberfirmen ein Handelsregisterauszug vorzulegen. Eine Kopie reicht aus. Eine Hauptvoraussetzung für die Zuteilung eines Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung ist das Vorhandensein von nicht-öffentlichen Stellflächen. Hierüber ist ein Nachweis, zum Beispiel Mietvertrag, Grundbuchauszug oder Ähnliches, vorzulegen. Es sind Aufzeichnungen in einem Fahrzeugscheinheft für Rote Kennzeichen und in einem Fahrtenbuch zu führen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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