Statt das Regenwasser von den befestigten Flächen Ihres Grundstücks, beispielsweise Dächern, in die Kanalisation einzuleiten, können Sie es unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ort in den Boden versickern lassen.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen zweifach beigefügt werden:

  • Erläuterungsbericht mit Angaben über Größe, Art und Ausführung der Versickerungsanlage

  • Berechnung der Versickerungsanlage nach DWA-A 138

  • Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500 mit Einzeichnung der Versickerungsanlage inklusive Angabe der Bemaßung und Einhaltung der Mindestabstände von 2 m zu Grundstücksgrenzen und 6 m zu nicht wasserdicht unterkellerten Nachbarsgebäuden

  • Detailzeichnung der Versickerungsanlage einschließlich Zuleitung mit Bemaßung und Angabe der Geländeoberkante

  • Hydrogeologisches Gutachten/ Versickerungsgutachten bei gewerblichen Objekten (vollständig, keine Auszüge)

  • Wie ist der Antrag einzureichen?

    Der Antrag ist in Papierform einzureichen. Die Anträge sollten in der Regel ohne Hefter oder Ordnermaterial eingereicht werden, um unsere Umwelt zu schonen.

Service-Rufnummern

Stadtbezirke
Telefonnummer
linksrheinische Bezirke
0221 / 221-24609
rechtsrheinische Bezirke
0221 / 221-24615

Allgemeine Informationen

Mit der Versickerung von Regenwasser sind folgende Vorteile verbunden:

  • mögliche Einsparung von Abwassergebühren
  • ein wertvoller Beitrag für die Umwelt durch die Rückführung des Regenwassers in den natürlichen Wasserkreislauf

Seit dem 1. Januar 1996 ist die Regenwasserversickerung für Grundstücke, die nach diesem Zeitpunkt erstmals bebaut, befestigt oder an die Kanalisation angeschlossen werden, sogar grundsätzlich vorgeschrieben.

Welche Möglichkeiten der Niederschlagswasserversickerung es gibt und welche Voraussetzungen Sie beachten müssen, ist im Folgenden dargestellt. Für viele Formen der Versickerung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese können Sie bei uns beantragen.

Wann benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis?

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn das Niederschlagswasser über Sickeranlagen gezielt in den Untergrund oder in ein Gewässer eingeleitet wird.

Sie benötigen keine Erlaubnis für das großflächige Versickern von Regenwasser, zum Beispiel durch das freie Auslaufenlassen über eine Rasenfläche.

Allgemeine Voraussetzungen für die Versickerung

 

  • Es darf nur Niederschlagswasser von Dach-, Terrassen- und Hofflächen eingeleitet werden, das nicht schädlich verunreinigt ist.
  • Es muss sichergestellt sein, dass das Grundstück, auf dem die Versickerung durchgeführt wird, frei von Altablagerungen oder sonstigen Belastungen ist, damit keine Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen werden.
  • Weiterhin ist zu beachten, dass der Untergrund gut wasserdurchlässig ist und aufnahmefähig für das zu versickernde Regenwasser.
  • Um Nachbargrundstücke vor Nässeschäden zu bewahren, muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
  • Der Abstand zu nicht wasserdicht unterkellerten Gebäuden sollte mindestens sechs Meter betragen.
  • Die Versickerungsanlage muss ausreichend dimensioniert sein, um Überstau- und Vernässungsschäden zu vermeiden.

Welche Versickerungsverfahren sind zugelassen?

In Abhängigkeit von der Lage des Grundstücks gilt:

  • außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Flächenversickerung, die Versickerung über Mulden oder eine Mulden-/Rigolenkombination, die Rigolen- und die Rohrrigolenversickerung zulässig sowie die Einleitung des Niederschlagswassers in einen Teich mit Überlauf in die belebte Uferzone
  • innerhalb von Wasserschutzgebieten sind in den äußeren Wasserschutzzonen (III, III A und III B) in der Regel nur die großflächige Versickerung über eine belebte Bodenzone (Mutterbodenschicht) und die Versickerung über Mulden oder eine Mulden-/Rigolenkombination erlaubt.

    Eine Versickerung von Niederschlagswasser in den inneren Wasserschutzzonen (I und II) ist nicht zulässig.

Sickerschächte sind grundsätzlich nicht zugelassen.

 Ob sich Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet, können Sie sich im Internetportal „NRW Umweltdaten vor Ort“ anzeigen lassen. Wählen Sie dort die Karte der „Trink- und Heilquellenschutzgebiete“ unter dem Thema „Wasser“ aus.

NRW Umweltdaten vor Ort

Berechnung der Versickerungsanlage

Die erforderlichen Anlagen zur Versickerung des Niederschlagswassers müssen den Regeln der Technik entsprechen. Grundlage für die Berechnung bildet das Arbeitsblatt DWA-A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

Dieses Arbeitsblatt kann bezogen werden bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA), Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon: 02242 / 8720.

E-Mail an die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur Regenwasserversickerung und -nutzung enthält die Broschüre "Versickerung und Nutzung von Regenwasser", des Umweltbundesamtes, die Sie im Internet anfordern oder herunterladen können.

Versickerung und Nutzung von Regenwasser

Zu übrigen Fragen hinsichtlich der Abwassergebühren oder der Grundstücksentwässerung wenden Sie sich bitte an die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Telefon: 0221 / 221-26868.

Stadtentwässerungsbetriebe Köln

Vorsprache

Eine Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Gebühren

Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - abhängig vom Aufwand - eine Gebühr in Höhe von mindestens 200 Euro erhoben.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos