Sie möchten eine radsportliche Veranstaltung (Radrennen) auf öffentlichem Straßenland durchführen.

Benötigte Dokumente

  • Formloser schriftlicher Antrag

  • Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung

  • Angaben zum Startort

  • Angaben zur Streckenführung

  • Angaben zum Zielort

  • Angaben zu Verkehrszeichen- und -lenkungsplan

Antragstellung, Fristen und Pflichten

Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einer Verantalterin oder einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.

Sperrpflicht
Radrennen dürfen nur auf gesperrten Straßen durchgeführt werden.

Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist besonders Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht erlaubt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen, die zur Störung eines Gottesdienst geeignet sind, erst ab 11 Uhr beginnen.

Versicherungspflicht
Als Veranstalterin oder der Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssumme abschließen:

  • 250.000 Euro für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 Euro)
  • 50.000 Euro für Sachschäden
  • 5.000 Euro für Vermögensschäden

Sanitätsdienst
Als Veranstalterin oder der Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter den Telefonnummern

  • 0221 / 9748-4110,
  • 0221 / 9748-4111 oder
  • 0221 / 9748-4113

bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen anerkannten Sanitäts- / Rettungsdienst sichergestellt werden muss.

Ordner
Für die Gestellung von Ordnern hat die Veranstalterin oder der Veranstalter Sorge zu tragen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt.

Die Spanne reicht von 60 bis 300 Euro.

Sie können die Gebühren bar oder mit Karte bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 29 Absatz 2 Strassenverkehrsordnung (StVO)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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