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Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Ausweis? Dann können Sie einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beantragen.

Benötigte Dokumente

  • Alter Personalausweis

    Der bisherige Ausweis wird bei der Aushändigung des vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweises eingezogen.

  • Bisheriger Kinderreisepass

  • Ihr Reisepass

    Der Reisepass wird benötigt, falls Ihr bisheriger Ausweis verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Personalausweis besessen haben.

  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Das Foto sollten nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an das Passfoto. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Unter "Passfoto - analog und digital" finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten, Passbilder digital übermitteln zu lassen.

  • Verlustanzeige

    Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.

  • Diebstahlsanzeige der Polizei

    Falls der bisherige Personalausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Passfotos - analog und digital

Selbstverständlich können Sie uns Ihr biometrietaugliches Passbild weiterhin in analoger Form, also als herkömmliches Papierbild, vorlegen.

Für die Fertigung von Passfotos steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, an dem Sie biometrische Passfotos fertigen sowie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können. Ihre Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen des Kundenzentrums weitergeleitet. Die Kosten für die ausschließlich digitalen Passfotos betragen 7 Euro. Diese zahlen Sie bitte mit den Gebühren für die Ausweisdokumente bei der Sachbearbeitung. Der Self-Service-Terminal im Kundenzentrum ist zur Herstellung von biometrietauglichen Passfotos ab dem 6. Lebensjahr geeignet.

Eine Fotografin oder einen Fotografen zur Anfertigung von Passfotos finden Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Fotograf Köln" ein oder wählen in der Suchmaske der erweiterten Suche den gewünschten Landkreis und den Beruf Fotograf aus.

Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln

Gültigkeit

  • Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist nur drei Monate gültig.
  • Ein endgültiger Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist ein endgültiger Personalausweis sechs Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer

Den vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt.

Gleichzeitig wird für Sie ein regulärer Personalausweis beantragt. Bis der endgültige Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa drei bis vier Wochen.

Besonderheiten für Kinder und Jugendliche

  • Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können alleine einen Ausweis beantragen, wenn sie ein Ausweisdokument mit Foto besitzen, auf dem sie eindeutig zu erkennen sind (beispielsweise Kinderreisepass, Kinderausweis, Reisepass). Wenn kein entsprechender Identitätsnachweis vorgelegt werden kann, ist bei der Antragstellung die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person, die sich ausweisen kann, erforderlich.
  • Soll für Kinder oder Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, muss das Kind, die Jugendliche oder der Jugendliche Sie bei der Antragstellung begleiten. Beachten Sie außerdem die Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige unter 16 Jahren. Bei Bedarf können Sie dort auch eine Einverständniserklärung des zweiten Elternteils herunterladen. 
Ausweisdokumente - Besonderheiten bei Minderjährigen

Reiseinformationen

Bedenken Sie bitte, dass Sie mit einem vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis nicht in jedes Land reisen können.

Aktuelle Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049-116 116 oder 0049-30 40 50 40 50.

Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Samstagsnotdienst entfällt zurzeit

Sie stellen unmittelbar vor Reiseantritt (beispielsweise auf dem Flughafen Köln/Bonn) fest, dass Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist und die Reise daran scheitern wird?

Für solche Ausnahmesituationen können Sie samstags in der Zeit von 9 bis 14 Uhr in der Kfz-Zulassungsstelle, Max-Glomsda-Straße 4 in Köln-Poll, die Ausstellung eines Ersatzreisedokumentes (vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragen.

Diesen Notdienst können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Es darf Ihnen vor Reiseantritt nachweislich nicht mehr möglich sein, an einem der nächsten Werktage zu den normalen Öffnungszeiten in einem der Kölner Kundenzentren oder in der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes vorzusprechen, um sich dort ein vorläufiges Reisedokument zu besorgen. Als Nachweis können Sie beispielsweise das Ticket oder die Buchungsbestätigung vorlegen.
  • Falls Sie nicht in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen wir zur Ausstellung eines vorläufigen Reisedokumentes die schriftliche Zustimmung Ihrer Heimatbehörde. Das setzt voraus, dass Ihre Heimatbehörde ebenfalls samstags geöffnet hat und erreichbar ist.

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen. Das gilt auch für Kinder. Den Antrag können Sie in jedem Kundenzentrum in Köln stellen, unabhängig von Ihrem Wohnort.

Gebühren

10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Für die Neuausstellung des endgültigen Personalausweises:
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37 Euro für Personen ab 24 Jahren

Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.

Zahlungsmittel

Informationen zu unseren Zahlungsmitteln

Rechtliche Voraussetzungen

Personalausweisgesetz

Downloads und Infos