Wenn sich Ihr Familienname oder auch Ihre Firmenbezeichnung verändert hat, dann werden Änderungen in den Kraftfahrzeug-Papieren erforderlich.

Falls Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, sind, müssen Sie diese gegen die seit 2005 gültigen Fahrzeug-Papiere Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II austauschen lassen.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugbrief

  • Fahrzeugschein

    beziehungsweise

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden.

  • Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters

  • Nachweis über die erfolgte Namensänderung

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug.

Finanzierte Fahrzeuge

In diesem Fall kann die Änderung der Fahrzeugpapiere nur in der Zulassungsstelle vorgenommen werden. Lesen Sie hierzu bitte auch die Informationen auf unserer Internetseite

Finanzierte Fahrzeuge

Weiterführende Informationen

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht auch der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!

Sie können als Privatperson aus Köln auch die Zulassungsstellen in Bergheim und Hürth für diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis auch zur Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll gehen.

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Gebühren

Sollten die neuen Papiere bereits vorliegen, beträgt die Gebühr 11,40 Euro für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es fallen Gebühren in Höhe von 20,10 Euro an, wenn Ihre Papiere gleichzeitig gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden müssen.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II finanziert, so kommen noch 15,30 Euro für die Sicherungsverwahrung und Rücksendung dazu.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Rechtliche Voraussetzungen

Änderungen von Angaben zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden, damit die Angaben in den Fahrzeugpapieren den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. (§ 13 der Fahrzeugzulassungs-verordnung - FZV)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos