Sie haben Mietrückstände und wissen nicht wie Sie diese begleichen können? Wenn Sie laufend Sozialhilfe (SGB XII) erhalten können Sie die Übernahme von rückständiger Miete bis zu zwei Monatsmieten bei Ihrer Außenstelle des Sozialamtes beantragen.

Ansonsten können Sie zur Übernahme von Mietrückständen einen Antrag bei der Fachstelle Wohnen im Sozialamt stellen, falls

  • zwei oder mehr Monatsmieten rückständig sind oder 
  • Sie nicht laufend vom Sozialamt unterstützt werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Fachstelle Wohnen finden Sie hier

Bevor Sie jedoch einen Antrag auf Mietrückstandsübernahme stellen, sollten Sie andere Selbsthilfemöglichkeiten, wie etwa die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem*der Vermieter*in, bereits versucht haben.

Die Übernahme von Mietrückständen ist einkommens- und vermögensabhängig und wird Ihnen in der Regel als Darlehen gewährt. Auch bei einer darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe müssen Sie zuerst immer Ihre Bedürftigkeit nachweisen.

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes oder der Fachstelle Wohnen.

Gebühren

keine

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