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Sie wollen mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt durchführen?

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch die Vorlage der Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung oder den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten eVB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung des*der Antragsteller*in

    im Original

  • Bei Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug mit Adressnachweis

  • Vollmacht bei Vertretung

    zusätzlich zur Vollmacht: Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters

  • Gegebenenfalls Nachweis darüber, dass das Fahrzeug seinen Standort in Köln hat

    zum Beispiel durch einen Kaufvertrag. Der Nachweis muss erbracht werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin in Köln nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist beziehungsweise wenn der den Antrag stellende Gewerbebetrieb seinen Sitz nicht in Köln hat

Informationen rund um das Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen kann grundsätzlich nur dann in Köln beantragt werden, wenn Sie in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder wenn Sie als Gewerbetreibende Ihren Sitz in Köln haben. Sind Sie als Antragstellerin oder Antragsteller mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt/Gemeinde gemeldet oder ist der Sitz des von Ihnen ausgeübten Gewerbes nicht in Köln, kann Ihnen das Kurzzeitkennzeichen nur dann zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug seinen Standort in Köln hat. 

Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung des Kurzzeitkennzeichens die Frist zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen, kann das Kurzzeitkennzeichen nur zur Durchführung von Fahrten zur Erlangung einer neuen HU erteilt werden. In diesen Fällen wird das Kurzzeitkennzeichen durch die Zulassungsbehörde der Stadt/Gemeinde zugeteilt, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug aktuell seinen Standort hat. Probefahrten und/oder Überführungsfahrten sind dann nicht gestattet. Endet die HU-Frist während der Laufzeit des Kurzzeitkennzeichens (maximal 5 Tage) dürfen Probefahrten und/oder Überführungsfahrten nur bis zum Ende der Gültigkeit der HU-Frist durchgeführt werden, danach sind bis zum Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens nur noch Fahrten zur Erlangung einer neuen HU zulässig.

Das Kennzeichen darf im übrigen nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Die Verwendung an mehreren Fahrzeugen oder die Weitergabe an eine andere Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht zulässig. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.

Die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich nur im Inland möglich. Ein Rechtsanspruch darauf, dass ein ausländischer Staat das Kennzeichen anerkennt, besteht nicht. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde, wie Botschaft oder Konsulat oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.

Vorsprache

Grundsätzlich müssen Sie persönlich erscheinen. Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der vertretenden Person vorzulegen. Das Formular für die Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Sie können dieses Formular am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!

Seit dem 23. Mai 2014 können Sie als Privatperson aus Köln auch die Zulassungsstellen in Bergheim und Hürth für diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis auch zur Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll gehen. Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens an einen Antragsteller oder eine Antragstellerin ohne Wohnsitz in Deutschland ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin zwingend erforderlich.

Gebühren

12,80 Euro

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei Firmen, die Schilder herstellen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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