Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenSie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Kind Sie bei allen Terminen dazu ab Geburt begleiten muss:
- Beantragung des Passes
- Austausch des Passfotos
- Änderung von Größe und Augenfarbe im Pass.
Benötigt werden
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Alter Kinderreisepass
Der bisherige Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des neuen Kinderreisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
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Geburtsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
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Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile beziehungsweise der allein erziehungsberechtigten Person
Es genügt, wenn der vorsprechende Elternteil sein Ausweisdokument im Original vorlegt und von dem Elternteil, der nicht mitkommt, die Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie mitbringt. Weitere Informationen und besondere Regelungen finden Sie bei den Hinweisen zur Antragstellung.
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Einverständniserklärung des zweiten Elternteils
falls die Antragstellung durch nur einen Elternteil erfolgt. Eine Einverständniserklärung können Sie im Downloadservice herunterladen. Weitere Informationen und besondere Regelungen finden Sie bei den Hinweisen zur Antragstellung.
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Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
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Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig. Unter "Passfotos - analog und digital" finden Sie Informationen zur Möglichkeit, Passbilder digital übermitteln zu lassen.
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Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Pass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.
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Bescheinigung der Polizei
falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Passfotos - analog und digital
Selbstverständlich können Sie uns Ihr biometrietaugliches Passbild weiterhin in analoger Form, also als herkömmliches Papierbild, vorlegen.
Zur Herstellung von Passfotos stehen Ihnen in den Kundenzentren Fotoautomaten zur Verfügung. Sie sind geeignet, biometrietaugliche Passbilder ab dem 6. Lebensjahr herzustellen.
Eine Fotografin oder einen Fotografen zur Anfertigung von Passfotos finden Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Fotograf Köln" ein oder wählen in der Suchmaske der erweiterten Suche den gewünschten Landkreis und den Beruf Fotograf aus.
Digitales Passbild
Der Fotoautomat im Kundenzentrum erstellt je nach Wunsch digitale und analoge Passbilder. Digitale Bilder können per Datenleitung direkt zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter übermittelt und für Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe genutzt werden.
Die digitale Übermittlung von Passfotos über ein ausgewähltes Fotostudio per De-Mail gilt nur für Personalausweise. Für Reisepässe und Kinderreisepässe ist das nicht möglich.
Schritt für Schritt zu den benötigten Unterlagen
Mit wenigen Klicks können Sie sich hier eine passgenaue Liste der Unterlagen zusammenstellen lassen, die Sie für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen.
Ihr Kind muss Sie stets begleiten
Ihr Kind muss Sie bei der Antragstellung begleiten. Auch bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe sowie der Einbringung eines aktuellen Passfotos ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige. Sie enthalten Informationen und besondere Regelungen bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.
Wichtige Infos zur Gültigkeit und Änderungen
- Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder.
- Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.
- Der Kinderreisepass gilt sechs Jahre. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
- Eine Aktualisierung des Lichtbildes oder der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.
- Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Hinweise zu Kinderreisepässen, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden:
- Der Pass behält grundsätzlich die eingetragene Gültigkeit, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Der Pass kann nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
- Eine Aktualisierung des Dokumentes, wie zum Beispiel die Einbringung eines aktuellen Lichtbildes oder Änderung des Wohnortes, ist auch weiterhin möglich.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Reiseinformationen
Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, benötigen Sie für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Samstagsnotdienst
Sie stellen unmittelbar vor Reiseantritt (beispielsweise auf dem Flughafen Köln/Bonn) fest, dass das Ausweisdokument Ihres Kindes abgelaufen ist und die Reise daran scheitern wird?
Für solche Ausnahmesituationen können Sie samstags in der Zeit von 10 bis 15 Uhr in der Kfz-Zulassungsstelle, Max-Glomsda-Straße 4 in Köln-Poll, die Ausstellung eines Ersatzreisedokumentes (Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragen.
Diesen Notdienst können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Es darf Ihnen vor Reiseantritt nachweislich nicht mehr möglich sein, an einem der nächsten Werktage zu den normalen Öffnungszeiten in einem der Kölner Kundenzentren oder in der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes vorzusprechen, um sich dort einen Kinderreisepass oder ein vorläufiges Reisedokument für Ihr Kind zu besorgen. Als Nachweis können Sie beispielsweise das Ticket oder die Buchungsbestätigung vorlegen.
- Falls Ihr Kind nicht in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, benötigen wir zur Ausstellung eines Kinderreisepasses oder eines vorläufigen Reisedokumentes die schriftliche Zustimmung der Heimatbehörde. Das setzt voraus, dass die Heimatbehörde ebenfalls samstags geöffnet hat und erreichbar ist.
Vorsprache
Die Vorsprache des Kindes und der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, benötigen wir vom anderen erziehungsberechtigten Elternteil eine Einverständniserklärung und den Personalausweis oder eine Ausweiskopie. Eine Einverständniserklärung können Sie im Downloadservice herunterladen.
Die Vorsprache des Kindes ist auch bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe sowie Einbringung eines aktuellen Passfotos zwingend erforderlich.
Gebühren
13 Euro für Neuausstellungen
6 Euro für die Verlängerung oder Aktualisierung
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
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