Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), möchten in Deutschland leben oder tun es bereits und sind interessiert an einem Integrationskurs?

Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs zu stellen. Einen Anspruch auf Teilnahme haben Sie nicht. Auch besteht keine Verpflichtung hierzu.

Dies gilt auch für Ihre Familienangehörigen, sofern sie ebenfalls Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind.

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Sollten Sie an einem solchen Kurs interessiert sein, können Sie sich gerne von uns beraten lassen. Wir füllen mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs aus und leiten diesen dann an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter.

Sie können aber auch den Zulassungsantrag unmittelbar bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.

Das Antragsformular erhalten Sie bei uns oder bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sie können das Formular auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge herunterladen.

Integrationsportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Wenn Sie den Antrag nicht über uns stellen, dann richten Sie ihn bitte an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalstelle Köln
Poller Kirchweg 101
51105 Köln

Telefon: 0911 / 943-0

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache mit Terminvereinbarung ist erforderlich, wenn Sie über uns einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen. Wenn Sie den Antrag direkt bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen möchten, sollten Sie sich vorab telefonisch beraten lassen.

Gebühren

Für die Prüfung von Integrationsmaßnahmen fallen keine Gebühren an.

Für die Verpflichtung oder Berechtigung zum Integrationskurs entstehen keine Gebühren. Die Kosten für den Integrationskurs sind im Einzelfall zu betrachten. Gegebenenfalls kann Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von den Kosten befreien, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Beantragung der Kostenbefreiung.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Integrative Sprach- und Orientierungsförderung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29926
Telefax
0221 / 221-6569301
Kontakt
Öffnungszeiten

Nur mit Terminvereinbarung:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

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