Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land einführen, das nicht der Europäischen Union angehört und in Köln zulassen?

 

 

Benötigte Dokumente

  • Originale ausländische Zulassungsbescheinigungen

  • Die Herstellerpapiere

    sofern vorhanden

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes

  • Vollabnahme durch den TÜV

    gemäß § 21 Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

  • Nachweis der Verfügungsberechtigung

    Kaufvertrag oder Originalrechnung mit der Angabe, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das Fahrzeug bislang weder im Inland noch im Ausland zugelassen war und keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden.

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!

  • Personalausweis oder Pass

    der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters

  • Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Pass

    der Vertreterin oder des Vertreters

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Mitgliedsstaaten der EU

Damit Sie feststellen können, ob das zu importierende Fahrzeug nicht aus einem EU-Land stammt, haben wir hier noch einmal die Mitgliedsstaaten der europäischen Union aufgeführt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

SEPA-Lastschriftmandat

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Hilfreiche Links

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 45,90 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Wenn Sie sie vorab online reservieren, betragen die Gebühren 12,80 Euro. Weitere Einzelheiten dazu erfahren Sie hier.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos