Beschreibung
Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Köln zulassen?
Bitte beachten Sie, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland befinden muss.
Benötigt werden
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EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
ersatzweise Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Kaufvertrag oder Originalrechnung
mit der Angabe, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das Fahrzeug bislang weder im Inland noch im Ausland zugelassen wurde.
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Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!
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Personalausweis oder Pass
der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
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Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Pass
der Vertreterin oder des Vertreters
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Zusätzliche Informationen
Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Diese wird durch uns an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben.
In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten. So sieht es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes vor.
SEPA-Lastschriftmandat
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Hilfreiche Links
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
30,60 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Wenn Sie sie vorab online oder telefonisch reservieren, betragen die Gebühren 12,80 Euro. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen in der rechten Produktspalte.Die Gebühren können auch per EC-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692 (Montag bis Freitag während der Geschäftszeiten)
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, Mittwoch, Freitag, 7:15 bis 12 Uhr
Dienstag, 7:15 bis 18 Uhr
Donnerstag, 7:15 bis 14 Uhr
Samstag, 10 bis 15 Uhr (nicht alle Leistungen, mit Extragebühr 9 Euro pro Anliegen)
Im Einzelfall, wenn aufgrund außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens abzusehen ist, dass die Wartezeiten erheblich über die üblichen Öffnungszeiten hinausgehen, ist eine frühere Schließung der Kfz-Zulassungsstelle möglich. Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch über den jeweiligen Stand.
Das sogenannte "Sondersachgebiet", zuständig unter anderem für die Wiederbeschaffung von Fahrzeugbriefen/Zulassungsbescheinigungen Teil II oder die Bearbeitung von Angelegenheiten für Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren, schließt bis auf weiteres dienstags bereits um 16 Uhr.
Am Samstag bieten wir nicht alle Dienstleistungen an. Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob Ihre Angelegenheit erledigt werden kann. Beachten Sie, dass samstags eine zusätzliche Servicegebühr von 9 Euro je Zulassungsangelegenheit erhoben wird.
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Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)
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