Wenn Sie freiberuflich als ambulante Hebamme tätig sind, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.

Benötigte Dokumente

  • Antragsvordruck

    Das Formular können Sie hier auf der Seite herunterladen. Sie können aber auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen.

  • Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise der Zulassungsbescheinigungen Teil I

    der Fahrzeuge, für die die Genehmigung gelten soll.

  • Kopie der Gewerbemeldung

    nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes der Stadt Köln oder der letzten Bestätigung über die Vorlage der Fortbildungsnachweise des Gesundheitsamtes der Stadt Köln.

Informationen zum Antrag

Antragstellung/Genehmigungserteilung
Den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen können Sie per Fax einreichen:

Fax Nummer: 0221 /221-26130 

Die Genehmigung können wir leider nicht per Fax zusenden. Den Originalbescheid erhalten Sie per Post.

Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr täglich (im Einzelfall bis zu zwei Stunden) zum Parken im Stadtgebiet Köln an folgenden Stellen:

  • an Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr
  • im eingeschränkten Haltverbot (Ladezonen)
  • sowie auf Bewohnerparkplätzen

Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr erteilt.

Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie die Originalgenehmigung sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorlegen.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, den Antrag können Sie per Fax stellen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0221 / 221-24322
0221 / 221-28061

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 160 Euro pro Genehmigung.

Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt der Genehmigung zu überweisen. Bitte verwenden Sie die in der Genehmigung angegebene Kontoverbindung und das dort angegebene Kassenzeichen.

Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung einer Genehmigung beträgt 8,50 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

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Downloads und Infos