In einem Messbescheid setzt die Finanzverwaltung den für die Gewerbesteuererhebung zu berücksichtigenden Messbetrag fest. Da die Kommunen an diesem Verfahren nicht mitwirken, hat der Gesetzgeber ihnen ein Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung eingeräumt. Hierdurch wird den Gemeinden ermöglicht, ihre Rechte als Beteiligte schon im Steuerermittlungsverfahren auszuüben. Dieses Auskunfts- und Teilnahmerecht nimmt die Stadt Köln - wie auch andere Großstädte im Bundesgebiet - als freiwillige Aufgabe wahr. Neben der Sicherstellung der Rechte als Steuergläubigerin dient die Teilnahme auch der Kontaktpflege mit den Steuerzahlern und der Finanzverwaltung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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