Sie haben einen Führerschein 

  • der Bundeswehr,
  • des Bundesgrenzschutzes beziehungsweise der Bundespolizei
  • oder der Polizei.

Führerscheine von Behörden und Bundeswehr berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Die Führerscheine gelten nur für die Dauer Ihres Dienstverhältnisses. Nachdem Sie Ihr Dienstverhältnis beendet haben, wird Ihr Behördenführerschein eingezogen. 

Sie können aber die Umschreibung in einen zivilen Führerschein beantragen.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Behördenführerschein oder Bescheinigung der Behörde über den früheren Besitz

    Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer früheren Dienststelle

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".

Weitere eventuell erforderliche Unterlagen

Möchten Sie Ihre Behördenfahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1, also Lastkraftwagen oder Busse, umschreiben lassen? Liegt das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum Ihrer Behördenfahrerlaubnis mehr als fünf Jahr zurück? Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Zum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärztliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung). Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Sie können diese Untersuchung von einer*einem Arzt*Ärztin Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärzt*innen über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihr*e Ärztin*Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann er*sie sich an die Ärztekammer wenden. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Leistungspsychologisches Gutachten
    Dieses Gutachten wird nur bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Bus-Klassen D oder D1 benötigt. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und ähnlichem. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Hinweise zum biometrischen Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.

Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.

Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.

Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.

Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Gebühren

43,90 Euro bis 44,20 Euro in der Probezeit.

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos