Sie wohnen in Köln und besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis aus einem der genannten Staaten/Bundesstaaten und möchten diese in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".

  • Ausländischer Führerschein im Original

    Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.

  • Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins

    Folgende Stellen können Übersetzungen vornehmen: - ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobilclub) - Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer*innen

  • Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland

    Falls Ihre erste Anmeldung in Köln erfolgt ist und Sie seither immer hier gewohnt haben, ist diese Bestätigung nicht erforderlich.

  • Nachweis über das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheines

    Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn das Ausstellungsdatum auf dem ausländischen Führerschein nicht erkennbar ist.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines Ihren ausländischen Führerschein abgeben müssen.

Zusätzliche Unterlagen bei Klasse C (Lkw) und Klasse D (Bus)

Die nachfolgenden Unterlagen werden noch zusätzlich benötigt, wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C (für Lkw) oder Klasse D (für Bus) umschreiben lassen wollen und die Erteilung der jeweiligen Klasse(n) länger als 5 Jahre zurückliegt oder wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 (Lkw unter 7,5 Tonnen) besitzen und das 50. Lebensjahr vollendet haben:
 

  • Nachweis über gesundheitliche Eignung

(Ärztliche Bescheinigung auf amtlichen Vordruck)
Sie können die Untersuchung von einem*einer Arzt*Ärztin Ihrer Wahl durchführen lassen. Untersuchungsvordrucke liegen Ihrem*Ihrer Arzt*Ärztin vor oder können über die Ärztekammer angefordert werden. Bei der Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

 

Zusätzlich bei Klasse D (Bus), wenn Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben:
 

  • Leistungspsychologische Untersuchung

Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Testgeräte verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Hinweise zum biometrischen Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.

Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.

Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.

Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.

Beachten Sie bitte auch die Informationen unter

Anerkennung und Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

Übersicht der Staaten aus der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung

Prüfungen und Probezeit

Die Regelungen, welche Führerscheinklassen aus den jeweiligen Staaten ohne eine Führerscheinprüfung umgeschrieben werden können beziehungsweise bei welchen Staaten und Führerscheinklassen eine zusätzlich theoretische und gegebenenfalls praktische Prüfung erforderlich ist, können Sie auch dem Dokument in unserem Downloadservice entnehmen.

Sofern eine praktische Prüfung erforderlich ist, müssen Sie noch eine Fahrschule angeben, die Sie auf die Führerscheinprüfung vorbereitet. Sie müssen keine Pflichtstunden (Mindestzahl von praktischen Fahrstunden) absolvieren. Auch zur Ablegung der theoretischen Prüfung empfiehlt sich die Anmeldung in einer Fahrschule. Bei der Vorbereitung zur theoretischen Prüfung sind ebenfalls keine Pflichtstunden zur Teilnahme am theoretischen Unterricht vorgeschrieben.

Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die Deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beläuft sich auf die Restdauer bis zum Erreichen von zwei Jahren.

Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Die Bearbeitungszeit dauert ungefähr zwei bis drei Wochen.

Falls eine Prüfung erforderlich ist, erteilen wir nach Eingang des Kartenführerscheines den Prüfauftrag und Ihre Fahrschule wird von der Prüfstelle benachrichtigt. Ihre Fahrschule kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, abholen.

 

Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Gebühren

Umschreibung prüfungsfrei ohne Probezeit: 36,30 Euro

Umschreibung prüfungsfrei mit Probezeit: 37,10 Euro

Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit: 43,90 Euro

Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit: 44,20 Euro

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Downloads und Infos