Sie wohnen in Köln und möchten Ihre in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellte Fahrerlaubnis anerkennen oder umschreiben lassen?

 

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".

  • Ausländischer Führerschein im Original

    Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Sie den Führerschein übersetzen lassen müssen.

  • Nachweis über das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins

    Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich das Ausstellungsdatum nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines Ihren ausländischen Führerschein abgeben müssen.

Hinweise zum biometrischen Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.

Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.

Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.

Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.

Zusätzliche Unterlagen bei Klasse C (Lkw) und Klasse D (Bus)

Die nachfolgenden Unterlagen werden noch zusätzlich benötigt, wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C (für Lkw) oder Klasse D (für Bus) umschreiben lassen wollen und die Erteilung der jeweiligen Klasse(n) länger als 5 Jahre zurückliegt oder wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 (Lkw unter 7,5 Tonnen) besitzen und das 50. Lebensjahr vollendet haben:

  •  Nachweis über gesundheitliche Eignung

(Ärztliche Bescheinigung auf amtlichen Vordruck)
Sie können die Untersuchung von einem*einer Arzt*Ärztin Ihrer Wahl durchführen lassen. Untersuchungsvordrucke liegen Ihrem*Ihrer Arzt*Ärztin vor oder können über die Ärztekammer angefordert werden. Bei der Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein.

Zusätzlich bei Klasse D (Bus), wenn Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben:

  •  Leistungspsychologische Untersuchung 

Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Testgeräte verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Infos zur Erteilung auf Probe und zur Bearbeitungszeit

Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wird angerechnet.

Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Die Bearbeitungszeit dauert etwa drei bis vier Wochen.

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Beachten Sie bitte auch die Informationen unter

Anerkennung und Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Gebühren

Umschreibung ohne Festsetzung einer Probezeit: 35 Euro

Umschreibung mit Festsetzung einer Probezeit: 35,80 Euro

Mit gleichzeitiger Verlängerung Klasse C/D: 42,60 Euro

Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos