Wenn Sie 17 Jahre alt sind und Ihre Fahrprüfung der Klassen B oder BE bestanden haben, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Den erforderlichen Führerscheinantrag dürfen Sie bereits sechs Monate vor Erreichen des 17. Geburtstages stellen.

Benötigte Dokumente

  • Fahrschulanmeldung

  • Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe (die in Präsenz durchgeführt worden ist)

    Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung der umfassenden Ausbildung in Erster Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden. Die Stadt Köln akzeptiert grundsätzlich nur Nachweise über Erste-Hilfe-Schulungen, die in Präsenz durchgeführt worden sind. Online-Schulungen können wir nicht anerkennen.

  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle

  • Gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitetes Fahren ab 17"

    Sie können den Antrag auf begleitetes Fahren frühestens sechs Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen. Den Antrag müssen Ihre Eltern, der allein erziehungsberechtigte Elternteil oder die erziehungsberechtigte Person mit unterschreiben. Den Antrag finden Sie unter "Downloads und Infos".

  • Gültiges Ausweisdokument oder Ausweiskopie beider Elternteile beziehungsweise der allein erziehungsberechtigten Person

  • Einverständniserklärung der Begleitperson

    oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift. Den Antrag finden Sie unter "Downloads und Infos".

  • Kopie des Führerscheins

    jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt

Prüfungsbescheinigung ersetzt Führerschein

Nach bestandener Fahrprüfung bekommen Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit dem 18. Geburtstag entfällt automatisch die Beschränkung, dass Sie nur mit Begleitpersonen fahren dürfen. Ihre Prüfungsbescheinigung gilt noch bis zu drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrberechtigung. Spätestens dann müssen Sie Ihren regulären Führerschein gegen Abgabe der Prüfbescheinigung bei Ihrem Kundenzentrum abgeholt haben.

Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren

Bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren! 

Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:

  • Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
  • Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Die Grenzwerte sind hier 0,25 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol. Die Begleitperson darf auch nicht unter Einwirkung von Betäubungsmitteln stehen.

Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.

Die Begleitperson muss darüber hinaus 

  • namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Eine Begrenzung der Anzahl der Begleitpersonen gibt es nicht.
  • mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B, früher Klasse drei, besitzen.
  • sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Rahmenbedingungen und Infos

Als Begleitperson sollen Sie den Jugendlichen als Ansprechpartner*in zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sollen Sie Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen Sie mit 17 nicht fahren!

Hinweise zum biometrischen Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.

Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.

Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.

Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.

Die Foto-Mustertafel

Hier können Sie die Regelungen des biometrischen Passfotos herunterladen.

Foto-Mustertafel

Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

Eine Übersicht über alle Führerscheinklassen finden Sie auf folgender Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache der*des Jugendlichen ist erforderlich.

Dazu können der*die Jugendliche ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Gebühren

Es fallen folgende Gebühren an:

44,70 Euro sind die Antragsgebühren für einen Führerschein auf Probe.

7,70 Euro kostet die Prüfungsbescheinigung für die Überprüfung der Begleitperson(en).

Zusätzlich fallen folgende Gebühren an:

10 Euro für jede Begleitperson.

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen

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Downloads und Infos