Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die jeweiligen Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

Beratung

Die Wohnraumförderdarlehen sind einkommensabhängig. Prüfen Sie daher zunächst mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK, ob für Sie eine Förderung möglich ist.

Chancenprüfer der NRW.BANK

Vor einer endgültigen Entscheidung für den Bau oder den Kauf einer Immobilie in Köln mit Fördermitteln ist ein persönliches Beratungsgespräch empfehlenswert.

Um einen möglichen Anspruch auf Fördermittel unverbindlich zu prüfen und Ihre Fragen zur Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantworten, bietet Ihnen das Amt für Wohnungswesen die Möglichkeit zu einem individuellen und kostenlosen Beratungsgespräch mit vorherige Terminabsprache.

Zu diesem Gespräch sollten Sie Unterlagen über das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres sowie des aktuellen Einkommens und ein Exposé zu der in Frage kommenden Immobilie oder des Bauvorhabens mitbringen.

Antragstellung

Wohnraumfördermittel werden nur auf Antrag bewilligt.

Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.BANK (Link siehe unten).

Eine Aufstellung der notwendigen Mindestunterlagen für einen Antrag finden Sie im Downloadbereich (siehe oben).

Den Antrag auf ein Förderdarlehen stellen Sie bei der Bewilligungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie eine Immobilie erwerben oder bauen wollen. Für das Kölner Stadtgebiet ist unser Amt für Wohnungswesen zuständig.

Für Fragen vor oder während der Antragsbearbeitung stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

  • Stadtbezirke Innenstadt und Chorweiler
    Telefon: (0221) 221 24286
    Altstadt, Neustadt, Deutz, Blumenberg, Chorweiler, Esch/Auweiler, Fühlingen, Heimersdorf, Lindweiler, Merkenich, Pesch, Roggendorf/Thenhoven, Seeberg, Volkhoven/Weiler, Worringen
  • Stadtbezirke Rodenkirchen und Porz
    Telefon: (0221) 221 26510
    Bayenthal, Godorf, Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Meschenich, Raderberg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß, Zollstock, Eil, Elsdorf, Ensen, Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn, Wahnheide, Westhoven, Zündorf
  • Stadtbezirke Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes
    Telefon: (0221) 221 22737
    Braunsfeld, Junkersdorf, Klettenberg, Lindenthal, Lövenich, Müngersdorf, Sülz, Weiden, Widdersdorf, Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Ossendorf, Vogelsang, Bilderstöckchen, Longerich, Mauenheim, Niehl, Nippes, Riehl, Weidenpesch
  • Stadtbezirke Kalk und Mülheim
    Telefon: (0221) 221 22166
    Brück, Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, Merheim, Neubrück, Ostheim, Rath/Heumar, Vingst, Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim

Vorsprache

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Gebühren

Wenn wir über Ihren Antrag positiv entschieden haben, erhalten Sie von uns eine Förderzusage. Dann beträgt die Bearbeitungsgebühr 1.000 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der NRW.BANK.

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW.BANK Chancenprüfer NRW.BANK Förderbedingungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnungsbauförderung
Am Kabellager 11
51063 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-24276
Telefax
0221 / 221-23100
Kontakt
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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Downloads und Infos