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Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.  

Zuständig für Sie ist das Standesamt Ihres aktuellen inländischen Wohnsitzes. Wenn Sie derzeit nicht in Deutschland gemeldet sind, ist das Standesamt Ihres letzten inländischen Wohnsitzes zuständig. Sollten Sie nie in Deutschland gemeldet gewesen sein, ist das Standesamt I in Berlin für die Eintragung der Geburt im Geburtsregister zuständig.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweise oder Reisepässe des Kindes und der Eltern

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Geburtsurkunden der Eltern

  • Heiratsurkunde der Eltern

  • Ausgefülltes Antragsformular

    Den Antrag finden Sie unter Downloads und Infos. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden uns den unterschriebenen Antrag dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch ohne Wartezeit an unserer Infotheke abgeben.

  • Übersetzung von ausländischen Urkunden

    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine*n Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. In vielen Fällen müssen die Urkunden zusätzlich mit einer Apostille versehen sein oder zunächst durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Wir beraten Sie gerne. Im Einzelfall können nach der Prüfung weitere Unterlagen erforderlich sein. Dazu beraten wir Sie gerne.

Urkundenservice

Sollten Sie für Ihren Antrag Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.

Urkundenservice des Standesamtes

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist zunächst nicht notwendig. Bitte vereinbaren Sie falls erforderlich einen Termin.

Gebühren

Die Eintragung der Geburt im Geburtenregister kostet 40 Euro.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, für jede weitere Urkunde 5 Euro.

Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Beurkundung Neugeborene
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-25885
Telefax
0221 / 221-26341
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bot*innen der Geburtskliniken zur Beurkundung von Neugeborenen.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

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