Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen

Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig.

Benötigte Dokumente

  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch

  • Ihren Personalausweis

  • Die Elternbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Anmeldebogen

  • Ein Nachweis über die Masernschutzimpfung

  • Die Taufurkunde bei Anmeldung an einer konfessionellen Schule

Die Schritte vor der Einschulung

Wird Ihr Kind bald 6 Jahre alt und somit schulpflichtig? In diesem kurzen Erklärfilm zeigen wir Ihnen die Schritte vor der Einschulung und wie Sie Ihr Kind anmelden.

Wann kann ich mein Kind für das Schuljahr 2024/2025 anmelden?

Der Anmeldezeitraum an den städtischen Grundschulen hat zum 15. November 2023 geendet. 

Sollten Sie Ihr Kind bisher an keiner Schule angemeldet haben, beraten wir Sie gerne bei Ihrem weiteren Vorgehen und informieren Sie über freie Kapazitäten an den städtischen Grundschulen. Dies gilt ebenso für Eltern, die nach Köln gezogen oder innerhalb von Köln umgezogen sind. Hierzu können Sie uns telefonisch unter 0221 / 221-30199 erreichen oder eine E-Mail senden.

Die Schulen nehmen die Anmeldungen weiterhin entgegen. Allerdings kann es sein, dass es keine freien Kapazitäten mehr an Ihrer Wunschschule gibt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vorab telefonisch beraten zu lassen.  

Der Versand der Aufnahmebescheide erfolgt nach den Osterferien 2024. Bis dahin bitten wir Sie, von Nachfragen zum Stand der Anmeldungen an den Schulen abzusehen.

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.

Wo kann ich mein Kind anmelden?

Sie können frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.

Sie haben Anspruch auf einen Schulplatz in der städtischen Schule, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt, wenn diese genügend Plätze hat. Sie können zwischen einer städtischen Bekenntnisschule (evangelisch oder katholisch) und einer Gemeinschaftsgrundschule wählen.

Leider kann es vorkommen, dass an der Schule, die Sie sich ausgesucht haben, zu wenige Plätze zur Verfügung stehen. Daher ist es immer erforderlich, dass Sie einen Zweitwunsch auf dem Anmeldebogen angeben. Sie dürfen Ihr Kind nur an einer Grundschule anmelden.

Grundschulen in Köln

Schulärztliche Untersuchung

Den Termin der schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie bei der Anmeldung.

Gemeinsames Lernen

Die Anmeldung für Kinder im Gemeinsamen Lernen erfolgt genauso wie für andere Kinder. Vor der Aufnahme müssen wir aber in bestimmten Fällen noch zustimmen, wenn besondere Ausstattungsbedarfe bestehen oder ein Transport erforderlich ist.

Bei Fragen zum Gemeinsamen Lernen können Sie sich an die Fachberatung des Schulamtes für die Stadt Köln wenden, Telefon 0221 / 221-29168.

Oder Sie schreiben eine E-Mail

Eine Übersicht der Schulen mit Gemeinsamen Lernen finden Sie in dieser Kartenansicht:

Schulen mit Gemeinsamen Lernen

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte sicher sind, dass Ihr Kind aufgrund einer Behinderung im Bereich Sehen, Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung sonderpädagogisch gefördert werden sollte, dann können Sie Ihr Kind direkt an einer Förderschule anmelden. Je nach Art der Behinderung wird die nächstgelegene Schule ausgewählt.

Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen solchen Unterstützungsbedarf hat, melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an. Wir klären dann bei der schulärztlichen Untersuchung, ob Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden sollte.

Informationen zur sonderpädagogischen Unterstützung

Fragen zur Anmeldung

Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an eine der in der Elternbenachrichtigung angegebenen Grundschulen oder telefonisch an uns über die Hotline 0221 / 221-30199. Das gilt natürlich auch für alle Eltern und Erziehungsberechtigten von Kann-Kindern.

Informationen zum Anmeldeverfahren

Jede Grundschule hat eine festgelegte Anzahl von Plätzen. Die Schule muss vorrangig die Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist. Manchmal reichen die Plätze aber nicht aus, weil besonders viele Eltern sich diese Schule wünschen. Dann müssen weitere Kriterien angewandt werden, zum Beispiel Geschwisterkind, Schulwegnähe, um eine Auswahl vorzunehmen. Daher können nicht immer alle Erstwünsche erfüllt werden. In einem solchen Fall wird die Schule Ihre Anmeldung an die von Ihnen genannte Zweitwunsch-Schule weitergeben.

In  wenigen Fällen kann es leider dazu kommen, dass auch der Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen einen Vorschlag machen, an welcher Schule in der Nähe Ihrer Wohnung noch Plätze zur Verfügung stehen.

Bei Fragen können Sie sich an uns wenden. 

Wie begleite ich mein Kind im Übergang in die Schule?

Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist für Eltern und Kinder ein großer Schritt. Was können wir zusammen tun, dass er gut gelingt?

Informationen für Erziehungsberechtigte von 4- bis 6-jährigen Kindern

Unterstützung zum Schulbeginn

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Schulservice
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221 - 30199
Telefax
0221 / 221 - 6569110
Kontakt
Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln