Drehgenehmigungen für städtische Grünanlagen

Die Medienstadt Köln unterstützt Sie gerne bei Dreharbeiten im Kölner Stadtgebiet. Wenn diese auf städtischen Grünflächen stattfinden sollen, dürfen sie allerdings keinen Schaden nehmen. Außerdem dienen die Anlagen in erster Linie der Naherholung der Bevölkerung. Deshalb sind Beeinträchtigungen für die Nutzerinnen und Nutzer so gering wie möglich zu halten.

Daher kann nicht jede Fläche für Film- und Fotoarbeiten ohne Auflagen genutzt werden. Weite Teile städtischer Grünanlagen und Waldflächen liegen in Gebieten, die nach dem Landschaftsschutzgesetz unter einem besonderen Schutz stehen. Insbesondere die Friedhöfe unterliegen den Regelungen des Bestattungsgesetzes NRW in Verbindung mit der Friedhofssatzung Köln.

Es ist zwingend vorab erforderlich, eine Genehmigung für Film- und Fotoarbeiten einzuholen. Diese erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Abstimmung mit anderen Ämtern und der Kölner Polizei.

Bevor Sie jedoch Ihren Antrag stellen, nehmen Sie sich bitte ein wenig Zeit und beachten sie die nachfolgenden grundsätzlichen Ausschlusskriterien und zusätzlich flächenbezogene Auflagen.

Somit sind Sie sicher, dass Sie Ihr Projekt auch termingerecht realisieren können

Grundsätzliche Kriterien und flächenbezogene Auflagen

Grundsätzliche Kriterien und flächenbezogene Auflagen
Abgesehen von rechtlichen Gesetzen und Verordnungen dienen die nachfolgenden Kriterien und Auflagen dazu, die städtischen Anlagen zu schützen und die Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten.  

Grundsätzliche Kriterien

Arbeiten ausschließlich mit einer Handkamera
Sofern Sie als Privatperson mit einer Handkamera Fotos oder Videos aufnehmen, ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Beachten Sie jedoch bitte die nachfolgende Auflistung der grundsätzlichen und flächenbezogenen Auflagen.

Sperrungen
Es ist nicht gestattet, gesamte Flächen oder Teilflächen in Gänze zu sperren. Ist eine Sperrung zwingend erforderlich, kann dies nur im Rahmen einer Intervallsperrung erfolgen.

Fahrzeuge
Grundsätzlich dürfen keine Fahrzeuge die Flächen und Wege befahren. Wenn es die Dreharbeiten jedoch zwingend erfordern, können maximal drei Fahrzeuge eingesetzt werden, die nur auf asphaltierten Wegen fahren und nur dort abgestellt werden können. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge darf nicht mehr als 7,5 Tonnen überschreiten. Weitere Fahrzeuge müssen Abstellplätze im öffentlichen Straßenland nutzen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Amt für Öffentliche Ordnung.

Amt für öffentliche Ordnung

Aufbauten
Der Aufbau technischer Hilfsmittel (zum Beispiel die Verlegung von Kameraschienen, die Aufstellung von Scheinwerfern, und ähnliches) werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von den Fachbereichen geprüft.

Vegetation, Bepflanzung
Vegetationsflächen dürfen nicht gerodet werden. Vorhandene Bäume, Gehölze und Pflanzungen dürfen nicht tangiert werden.  

Abfall
Die/Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die Fläche während der Nutzungszeit in einem ordnungsgemäßen, sauberen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Sämtlicher Abfall ist zu sammeln und selbst zu entsorgen. Papierkörbe und Mülltonnen auf dem Gelände dürfen hierzu nicht benutzt werden.

Lärm
Es dürfen keine Lärm verursachende Anlagen wie Lautsprecher, Megaphone und ähnliches benutzt werden.  

Flächenbezogene Auflagen

Friedhöfe
Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis, dass aufwendige Dreharbeiten auf den städtischen Friedhöfen nicht erwünscht sind. Friedhöfe sind Orte der Ruhe und des Innehaltens und das wollen wir den Kölner Bevölkerung auch für die Zukunft garantieren. Zudem verursachen Filmaufnahmen einen großen logistischen Aufwand, da Beisetzungen nicht zum gewünschten Zeitpunkt durchgeführt werden können und regelmäßig Arbeiten verschoben und neu terminiert werden müssen.

Kleinere Filmaufnahmen mit geringerem Aufwand für dokumentarische Produktionen oder für studentische Zwecke sind aber unter den nachfolgenden Auflagen genehmigungsfähig:

  • Dreharbeiten sind nur während der Öffnungszeiten der Friedhöfe möglich.
  • Komplettsperrung des gesamten oder von Teilen des Friedhofes für Besucherinnen und Besucher sind unzulässig. Dreharbeiten können nur in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung in Intervallen durchgeführt werden.
  • Der Bestattungsablauf darf nicht gestört werden.
  • Bei den Aufnahmearbeiten ist zu beachten, dass kein Trauerzug und keine Angehörigen aufgenommen werden.
  • Grabsteine dürfen nur mit unkenntlicher Inschrift wiedergegeben werden.
  • Sofern sich trauernde Angehörige beim Grabbesuch durch die Aufnahmearbeiten gestört fühlen, sind die Aufnahmen zu unterbrechen. Die Rechte und Interessen der Besucherinnen und Besucher sind grundsätzlich der Aufnahmearbeiten voranzustellen. 

Grünanlagen
Auf Flächen der Wasserschutzzone 1 dürfen grundsätzlich nur Fahrzeuge mit alternativem Antrieb benutzt werden.         

Forstflächen
Es besteht ein absolutes Rauchverbot.

  • In einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand ist offenes Feuer, der Einsatz entsprechender Spezialeffekte sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen verboten.
  • Es dürfen keine Fahrzeuge im Forst oder auf den Spazierwegen abgestellt werden.
  • Es werden generell keine Genehmigungen für Wald in Naturschutzgebieten und in geschützten Landschaftsbestandteilen erteilt. 

Botanischer Garten
Aufgrund von Baumaßnahmen können bis auf weiteres leider keine Film- und gewerblichen Fotoaufnahmen stattfinden. Private Fotos (zum Beispiel Familien-, Hochzeitsfotos) sind auf Antrag kostenfrei.    

Antrag stellen

Die Genehmigung wird in Abstimmung mit einigen anderen städtischen Ämtern (zum Beispiel Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Amt für Öffentliche Ordnung) und den zuständigen Polizeidienststellen erteilt. Stellen Sie Ihren Antrag daher bitte mindestens 10 Arbeitstage vor dem von Ihnen geplanten Termin.

Werden besondere Leistungen angefragt (zum Beispiel Nutzung von Trauerhallen, Gestellung von Räumen für Maske, von Personal, Geräten oder Maschinen) aber auch bei besonders aufwändigen Projekten, verdoppelt sich die Bearbeitungszeit auf mindestens 20 Arbeitstage.  

Im Antrag sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

  • Anschrift (mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Telefon oder Faxnummer)
  • Art, Inhalte und Ablauf der Film- beziehungsweise Fotoarbeiten
  • Geplante Drehzeit (bitte Datum und Uhrzeit angeben)
  • Ort der Film- oder Fotoarbeiten (bitte einen Lageplan beziehungsweise Skizze beifügen)
  • Erforderliche Aufbauten (zum Beispiel Verlegung von Kameraschienen, Aufstellen von Scheinwerfern
  • Eingesetzte Fahrzeuge (mit Kennzeichen und Gesamtgewicht der Fahrzeuge)
  • Antragsformular Bitte senden Sie diesen Antrag, bevorzugt per E-Mail, an das folgende Postfach
E-Mail: 67-nutzungen@stadt-koeln.de

oder per Telefax an die Nummer 0221 / 221-24411.

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner

Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag haben, wenden Sie sich bitte bevorzugt per E-Mail an folgende Adresse:

E-Mail: 67-Nutzungen@stadt-koeln.de

oder telefonisch unter: 0221 / 221-90204.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Vorsprache

Unter Umständen ist es erforderlich, weitere ordnungsbehördliche Erlaubnisse, wie zum Beispiel Straßenabsperrungen, einzuholen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt für öffentliche Ordnung. 

Gebühren

Zur Vermeidung von Schäden an den Vegetationsflächen, Beeten, Friedhofsflächen, den Wegen und dem Baumbestand, müssen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Drehvorhaben sorgfältig prüfen und anschließend eine Nachkontrolle durchführen. Für die Genehmigung erheben wir ein Nutzungsentgelt, das diesen Aufwand abdeckt. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach der Dauer des Projektes und der Sensibilität des Drehortes.

Grünanlagen und Forstflächen 

  • bis maximal 2 Stunden, 130 Euro
  • bis maximal 6 Stunden, 260 Euro
  • 6 bis 24 Stunden, 360 Euro

Sensible Anlagen                                   
Rheinpark, Rheinboulevard, Media Park

  • bis maximal 2 Stunden, 180 Euro
  • bis maximal 6 Stunden, 310 Euro
  • 6 bis 24 Stunden, 410 Euro

Friedhöfe

  • bis maximal 2 Stunden, 200 Euro
  • bis maximal 6 Stunden, 460 Euro
  • 6 bis 24 Stunden, 660 Euro 

Botanischer Garten
Aufgrund von Baumaßnahmen können bis auf weiteres leider keine Film- und gewerblichen Fotoaufnahmen stattfinden. Private Fotos (zum Beispiel Familien- und Hochzeitsfotos) sind auf Antrag kostenfrei.

Sonderleistungen
Falls wir besondere Leistungen für ihre Dreharbeiten erbringen müssen, berechnet die zuständige Fachabteilung das Nutzungsentgelt abhängig vom Aufwand. In einem solchen Fall verdoppelt sich die Bearbeitungszeit auf 20 Arbeitstage.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-23867
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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