Verbunden mit der Drehgenehmigung sind in der Regel straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen und Ausnahmegenehmigungen.
Benötigte Dokumente
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Formloser schriftlicher Antrag mit Skizze der Örtlichkeit
Wir benötigen in Ihrem Antrag (für die Dreherlaubnis, das Abstellen von Technikfahrzeugen sowie gegebenenfalls die Einrichtung von Intervall- oder Vollsperrungen) die Angaben zu folgenden Punkten:
- Datum der Dreharbeiten
- Drehort mit Angabe des Stadtteils, des Straßennamens und der Hausnummern
- Uhrzeiten
- bei Außendreh: Szenenbeschreibung in Kurzform
(wichtig: Schuss-/Actionszenen angeben) - Kamerastandpunkte und - wenn erforderlich - der Einsatz einer Schienenkamera, Kamerakran, Steigerwagen und sonstiges
- eventuell benötigte Haltverbotzonen inklusive Hausnummer und Meter-Angaben (für Technik und/oder Spiel); wichtig: bereits eingerichtetes Haltverbot (Verkehrzeichen 283 oder 286) bitte unbedingt angeben!
- bei Intervall- oder Vollsperrungen: Sperrpunkte angeben bzw. bei einer Vollsperrung einen geprüften Verkehrslenkungsplan einreichen
- Sonstige Besonderheiten (z.B. Nachtdreh, WetDown und ähnliches)
Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, reichen Sie Ihren Antrag mindestens 10 Tage vor Drehbeginn beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung ein.
Bei Dreharbeiten in Grünanlagen sind möglicherweise weitere Maßnahmen zu treffen und Erlaubnisse erforderlich.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nur auf besondere Vorladung, etwa bei Dreharbeiten mit größerem Umfang, erforderlich.Falls noch Fragen bestehen, erreichen Sie uns unter den Telefonnummern: 0221 / 221-281390221 / 221-26839und 0221 / 221-25673. Unsere Fax-Nummer lautet: 0221 / 221-28481.
Gebühren
Die Berechnung der Gebühren erfolgt pro Antrag und setzt sich wie folgt zusammen:Reine Dreherlaubnis: 80 EuroAusnahmegenehmigung zum Abstellen von Technikfahrzeugen: 80 EuroAnordnung von Intervallsperrung einer Straße: 80 EuroAnordnung von Vollsperrung einer Straße: 160 EuroJede weitere Ausnahmegenehmigung: 80 Euro(zum Beispiel Abstellen von Gegenständen, Trailerfahrten, Steiger)Die Gebühren können Sie auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Dreh- und Ausnahmegenehmigungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-28139, -25673, -26839
- Telefax
- 0221 / 221-28481
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Dreh- und Ausnahmegenehmigungen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)