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Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind in einem Kölner Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab.

Bei einer Hausgeburt oder der Geburt in einem Geburtshaus wird durch Hebammen, Haus- oder Notärzt*innen eine Geburtsanzeige ausgestellt, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsanzeige

    Ausgestellt durch das Krankenhaus, Hebammen, Haus- oder Notärzt*innen

  • Namenserklärung

    Von den Eltern eigenhändig unterschriebene Erklärung zu Vornamen und Familiennamen des Kindes. Die Erklärung kann auch handschriftlich und formlos abgegeben werden.

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass

    Von beiden Elternteilen, wenn sie in die Urkunde eingetragen werden sollen, ansonsten von der Mutter

  • Personenstandsurkunden

    Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Einzelheiten finden Sie unter "Informationen rund um die Beurkundung von Geburten".

  • gegebenenfalls Nachweis über eine bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung

    bei unverheirateten Müttern

  • gegebenenfalls Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    bei unverheirateten Müttern

Informationen rund um die Beurkundung von Geburten

Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; die Klinik zeigt die Geburt offiziell an. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben Sie als Eltern hier die Gelegenheit, den beziehungsweise die Vornamen und den Familiennamen Ihres Kindes einzutragen.

Handelt es sich um eine Geburt im Kölner Geburtshaus oder um eine Hausgeburt, so wird der medizinische Teil der Geburtsanzeige von der Hebamme ausgefüllt, die bei der Geburt behilflich war. War keine Hebamme bei der Geburt dabei, können auch Ärzt*innen die Geburtsanzeige ausstellen.

Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine dolmetschende Person oder ein*e Übersetzer*in benötigt. Diese*r müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. 

verheiratete Mutter

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder
  • Ablichtung aus dem Eheregister oder
  • Heiratsurkunde/Eheurkunden und die Geburtsurkunden beider Elternteile

ledige Mutter

  • die eigene Geburtsurkunde

geschiedene Mutter

  • die eigene Geburtsurkunde, die Eheurkunde/Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
  • die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder 
  • die beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Scheidungsvermerk

Gegebenenfalls ist die Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich.

verwitwete Mutter

  • die eigene Geburtsurkunde, die Eheurkunde/Heiratsurkunde und Sterbeurkunde oder
  • die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und Sterbeurkunde oder
  • die beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Vermerk über den Tod des Ehemannes

Im Einzelfall können nach Prüfung weitere Unterlagen erforderlich sein.

Informationen für unverheiratete Mütter

Soll der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen werden, benötigen wir zur Beurkundung Ihre Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde des Vaters, Ihre Ausweise und die Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung können Sie bei uns oder im Bezirksjugendamt erledigen.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei uns keine Sorgeerklärung abgeben können. Diese können Sie nur im Bezirksjugendamt oder durch Notar*innen (gebührenpflichtig) beurkunden lassen. Eine Sorgerklärung können Sie auch schon vor der Geburt abgeben.

Vaterschaftsanerkennung
Sorgeerklärung bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Nach der Beurkundung der Geburt

Ihr Meldeamt erhält von uns eine Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes. Die Anmeldung ist damit erfolgt.  

Die Steueridentifikations-Nummer für Ihr Kind erhalten Sie per Post automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern. Eine Beantragung ist nicht erforderlich. Die elektronische Mitteilung erfolgt von uns über Ihr zuständiges Meldeamt an das Bundeszentralamt. Die Steuernummer benötigen Sie für für die Beantragung des Kindergeldes.

Um Elterngeld zu beantragen, stellen wir Ihnen eine gebührenfreie Geburtsurkunde zur Vorlage bei der Elterngeldstelle aus. Wenn Sie in Köln wohnhaft sind, leiten wir die Urkunde direkt an die Elterngeldstelle weiter. Sollten Sie nicht in Köln wohnen, müssen Sie die Urkunde an Ihre zuständige Elterngeldstelle senden.

Urkundenservice des Standesamtes

Sollten Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.

Urkundenservice des Standesamtes

Vorsprache

Eine Vorsprache ist grundsätzlich nicht notwendig, wenn die Anmeldung der Geburt durch die jeweilige Krankenhausverwaltung erfolgt. Die Geburtsurkunden werden Ihnen per Post zugesandt.

Bei einer Geburt im Kölner Geburtshaus oder zu Hause ist die persönliche Vorsprache eines Elternteils nach telefonischer Terminabsprache erforderlich.

Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden. Dabei kostet die erste Urkunde eines Formats 10 Euro, jede weitere 5 Euro.

Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Beurkundung Neugeborene
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-25885
Telefax
0221 / 221-26341
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bot*innen der Geburtskliniken zur Beurkundung von Neugeborenen.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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