Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad oder Ihren motorisierten Krankenfahrstuhl verloren oder sie wurde Ihnen gestohlen?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Pass der*des Halter*in

  • Vollmacht bei Vertretung

    und zusätzlich Personalausweis oder Pass der*des Vertreter*in

  • Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle

    entweder über den Diebstahl der alten Betriebserlaubnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass das Fahrzeug bei der Polizei nicht als gestohlen registriert ist.

Verfahrensablauf

Für die Erteilung einer Ersatz-Betriebserlaubnis ist grundsätzlich der Fahrzeughersteller zuständig. Hierzu erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen entsprechenden Auftrag. Bitte beachten Sie, dass dieser Auftrag nur erteilt werden kann, wenn der TÜV eine Bescheinigung über die Ordnungsmäßigkeit des Fahrzeuges ausgestellt hat. Sobald Sie die neue Betriebserlaubnis vom Hersteller erhalten haben, ist die Angelegenheit abgeschlossen.

Sollte der Hersteller oder ein eventueller Rechtsnachfolger nicht mehr existieren, erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen Auftrag für den TÜV zur Erlangung eines Einzelgutachtens für die Erteilung einer Ersatz-Betriebserlaubnis. Nach Erhalt des Einzelgutachtens müssen Sie sich zur wirksamen Erteilung der Betriebserlaubnis noch einmal an die Zulassungsstelle wenden.

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der*des Vertreter*in vorzulegen sind.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 5,10 Euro für die Ausstellung des Auftrags an. Die Gebühr für die anschließende Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos