Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen? Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV).

Benötigte Dokumente

  • Formgebundener schriftlicher Antrag mit den Angaben zur Person

    Sie erhalten das Antragsformular auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 SprengV beim Amt für öffentliche Ordnung in der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzungen. Bei telefonischer Anforderung unter der Rufnummer 0221/221-27736 (montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 13 Uhr) wird Ihnen der Antrag auch zugeschickt.

Voraussetzungen werden geprüft

Folgende Kriterien müssen Sie erfüllen:

  • Zuverlässigkeit
    Für Sie wird durch das Amt für öffentliche Ordnung ein Führungszeugnis sowie eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
  • Körperliche Eignung
    Hier wird lediglich vorausgesetzt, dass bei Ihnen eine allgemeine Beweglichkeit gegeben ist.
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
    Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Zu Einzelheiten fragen Sie bitte telefonisch oder bei Ihrer Vorsprache nach.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung sofort ausgestellt. Die Bescheinigung bleibt ein Jahr gültig.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Falls noch Fragen bestehen, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 0221 / 221-27736 oder Fax-Nummer: 0221 / 221-27846

Gebühren

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 70 Euro. Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 34 Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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