Wir bieten Beratungen und Untersuchungen von Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen an. Dies schließt gegebenenfalls die Vermittlung einer Förderung in einer integrativen Kindertagesstätte ein (Eingliederungshilfe nach § 53 Sozialgesetzbuch XII).

Was wir Ihnen bieten

  • Wir begutachten in Zusammenarbeit mit den behandelnden Kinderärztinnen und Kinderärzten sowie therapeutischen Institutionen Entwicklungsauffälligkeiten und/oder Behinderungen, vermitteln eine Förderung in integrative Kindertagesstätten (Eingliederungshilfe nach § 53 Sozialgesetzbuch XII) und empfehlen gegebenenfalls weitere Diagnostik und/oder therapeutische Maßnahmen.
  • Wir beraten und begleiten Eltern, wenn sie kommunale Hilfen in Anspruch nehmen wollen und stellen die notwendigen Kontakte her.
  • Wir unterstützen bei der Begutachtung von Hilfen für behinderte Kinder. Dies können Hilfsmittel, Therapien oder personelle Hilfen sein.
  • Wir begleiten und beraten Familien mit entwicklungsauffälligen und/oder behinderten Kindern während der Zeit des Kindergartenbesuchs und bieten eine Schulprognoseberatung an, um eine angemessene Schulwahl zu treffen und damit eine Überforderung des Kindes zu vermeiden.

Zielgruppen und Ziele der Betreuung

Kinder mit Behinderungen, wie zum Beispiel eine Körperbehinderung, geistige Behinderung oder Sinnesbehinderung, sollen ihrem Bedarf entsprechend therapiert und gefördert sowie in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen integriert werden. Mit den Eltern, Therapeutinnen, Therapeuten, behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Erzieherinnen und Erziehern wird eine angemessene Förderung des Kindes erarbeitet.

Kinder, bei denen Entwicklungsauffälligkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten gegenüber der Altersnorm festgestellt werden, sollen durch gezielte Beratung und/oder Vermittlung angemessener Fördermaßnahmen (zum Beispiel Förderung in einem integrativen Kindergarten, interdisziplinäre Frühförderung in einem Frühförderzentrum) frühzeitig positiv beeinflusst werden, mit dem Ziel später eine Regeleinrichtung besuchen zu können.

Gesetzliche Grundlagen

Personenkreis und Aufgabe nach Sozialgesetzbuch XII

§ 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe
§ 54 Leistungen der Eingliederungshilfe

Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach Sozialgesetzbuch IX

§ 1 Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

Sozialgesetzbuch XII
Sozialgesetzbuch IX

Weiterführende Links

Hilfen in der frühen Kindheit - Netzwerk in der Region Köln
Das Netzwerk hat sich gegründet, um Familien mit Schwangeren, Babys und Kleinkindern besser helfen zu können. Dazu bietet es eine Online-Suche zu Hilfen in der frühen Kindheit an.

Hilfen in der frühen Kindheit
Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-24786
Telefax
0221 / 221-24036
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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