Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden. Informieren Sie sich dazu auf der Seite "Gassi gehen" unter "Ausnahmegenehmigung".

Benötigte Dokumente

  • Formloser Antrag

    Der Antrag kann beim Amt für öffentliche Ordnung formlos schriftlich gestellt werden. Sie können dazu auch das Formular nutzen, das wir unter "Downloads und Infos" zur Verfügung stellen.

  • erfolgreich absolvierter Verhaltenstest

    Weitere Informationen siehe unten.

Verhaltenstest

Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss die Halterin oder der Halter persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

Gefährliche Hunde

Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

Hunde bestimmter Rassen

Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW

Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.

Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest:

Verhaltenstest

Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.

Nähere Informationen zu diesem Test können Sie auch per PDF-Datei herunterladen:

Verhaltenstest
PDF, 12 kb

Ausnahmegenehmigung

Nachdem Sie und Ihr Hund den Verhaltenstest bestanden haben, erhalten Sie vom Bezirksordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Anleinpflicht.

Diese Ausnahmegenehmigung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen. Wenn Sie hiergegen wiederholt verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.

Bitte beachten Sie, dass es Bereiche gibt, in denen die Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht nicht gilt. Dazu gibt es weitere Informationen auf der Seite Gassi gehen:

Gassi gehen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel bei der Antragstellung nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 100 Euro für den Verhaltenstest und 25 Euro für die Ausnahmegenehmigung an. Die Gebühren können bar, per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 5 Abs. 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28732
Telefax
0221 / 221-6569777
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und
Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, RB 25 und DB-Verkehr (Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht -)

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Downloads und Infos