Sie müssen sich aus gesundheitlichen Gründen von der Helmpflicht beim Führen von Motorrädern befreien lassen?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Ärztliches Attest

  • Formloser Antrag mit ausführlicher Begründung

  • Eine Kopie Ihres Führerscheins

  • Eine Kopie des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I

    für das Fahrzeug, für das die Genehmigung gelten soll

Voraussetzungen zur Befreiung

Ärztliches Attest
Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Zudem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).

Eigene Angaben
Außerdem sind Angaben erforderlich, welche Fahrtanlässe mit einem Motorrad vorliegen, welche Fahrleistungen dabei im Jahr oder monatlich zurückgelegt wird (ungefähre Angaben) und welche Straßen benutzt werden (Stadtverkehr, Landstraßen, Autobahn).

Darüber hinaus sollten Angaben gemacht werden, ob noch andere Fahrzeuge wie beispielsweise PKW zur Verfügung stehen.

Vorsprache

Die Vorsprache kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen.

Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Gebühren

  • 30 Euro für eine einjährige Befreiung
  • 42 Euro für Befreiung bis zu drei Jahren
  • 60 Euro für eine unbefristete Befreiung.

Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Für Schwerbehinderte fallen keine Gebühren an, wenn die Befreiung von der Helmpflicht aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich ist.

Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen

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