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Sie kommen dahin zurück, wo Sie Ihr Auto abgestellt haben und das Auto ist weg. Es wurde vermutlich entweder abgeschleppt oder gestohlen.

An wen können Sie sich wenden?

Ob und wohin das Fahrzeug abgeschleppt worden ist, erfahren Sie von der Verkehrsüberwachungskraft, sofern diese noch vor Ort ist, ansonsten beim 

Verkehrsdienst der Stadt Köln
Servicetelefon
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-32000 

Erreichbarkeit des Servicetelefons:

Montag bis Donnerstag, 7 bis 1 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bis 2 Uhr
Sonntag, 9:30 bis 1 Uhr
Feiertag, 10 bis 24 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Köln unter der Rufnummer 0221 / 229-0.

Wenn feststehen sollte, dass weder der Ordnungs- und Verkehrsdienst noch die Polizei ein Abschleppen Ihres Fahrzeugs veranlasst haben, dann könnte es gestohlen worden sein. In diesem Fall ist für die Aufnahme einer Diebstahlanzeige ausschließlich die Polizei zuständig.

Polizei Köln

Wo können Sie Ihr Fahrzeug abholen?

Bitte erfragen Sie zunächst in jedem Fall bei der Funkzentrale des Ordnungs- und Verkehrsdienstes (Rufnummer siehe oben), welche der hier folgenden Abschleppfirmen Ihr Fahrzeug abgeschleppt hat und wo es bis zur Abholung steht. Danach können Sie sich direkt an die betreffende Firma zwecks Abholung wenden.

Folgende Firmen führen in Köln Abschleppaufträge des Ordnungs- und Verkehrsdienstes aus: 

Firma Colonia
Mathias-Brüggen-Straße 68
50827 Köln-Ossendorf
Telefon: 0221 / 956860 

Firma Schlimbach
Bergisch Gladbacher Straße 240
51063 Köln-Buchheim
Telefon: 0221 / 964449-0

Firma Christophorus
Höninger Weg 4 bis 10
50969 Köln-Zollstock
Telefon: 0221 / 800180-0
Telefax: 0221 / 800180-10

Firma Pahlke
Möhlstraße 28
51069 Köln-Dellbrück
Telefon: 0221 /9684740

Firma Pahlke
Hansestraße 9
51149 Köln-Gremberghoven
Telefon: 02203 / 1869306

 

 

Was müssen Sie bei der Abholung mitbringen?

Wenn Sie das Auto bei der Abschleppfirma abholen wollen, müssen Sie folgendes bereithalten:

  • Ihren Personalausweis
  • den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I

Sie können die Abschleppkosten sofort beim Abschleppunternehmen bezahlen. Falls Sie nicht sofort bezahlen, entscheidet der Ordnungs- und Verkehrsdienst über die Herausgabe des Fahrzeuges.

Welche Kosten entstehen?

Es entstehen drei verschiedene Arten von Kosten, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden musste:

  1. Die Kosten für den Abschleppvorgang an sich, die das Abschleppunternehmen bekommt. Diese Kosten können Sie bei der Abholung Ihres Fahrzeuges zahlen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht. Sie können auch beim abschleppenden Unternehmen anrufen und die Kosten erfragen.

    Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens müssen Sie aber bezahlen.
  2. Neben den Abschleppkosten werden auch für die bei der Stadt entstandenen Kosten Verwaltungsgebühren erhoben. Die jeweilige Höhe wird Ihnen nach der Auslösung des Fahrzeuges mit einem Schreiben (Bescheid) separat mitgeteilt und richtet sich nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes.
  3. Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.

Generell gilt: Eine direkte Zahlung vor Ort reduziert die von Ihnen zu zahlenden Verwaltungsgebühren!

 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Siehe oben: Welche Kosten entstehen?

Rechtliche Voraussetzungen

§ 77 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NW) in Verbindung mit §§ 7a und 11 der Kostenordnung Nordrhein-Westfalen (NW)

§ 77 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NW)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsdienst
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-32000
Telefax
0221 / 221-27209
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Erreichbarkeit des Verkehrsdienstes über die Einsatzleitzentrale:

Montag bis Donnerstag, 7 bis 23 Uhr
Freitag, 7 bis 24 Uhr
Samstag, 9 bis 24 Uhr
Sonntag, 10 bis 18 Uhr
Feiertage, 10 bis 22 Uhr

Außerhalb dieser Service-Zeiten wenden Sie sich mit akuten Beschwerden bitte telefonisch unter 0221 / 229-0 an die Polizei.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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