Wenn Sie geschützte Tiere, geschützte Pflanzen oder Erzeugnisse daraus aus der Europäischen Union in ein Drittland ausführen möchten, benötigen Sie hierfür eine artenschutzrechtliche Ausfuhrgenehmigung. Dies gilt beispielsweise auch für Urlaubsreisen mit einem geschützten Haustier (z.B. Papagei oder Schildkröte) in die Türkei, in die Schweiz oder nach Norwegen. Aber auch z.B. für den Export einer Gitarre mit Rio-Palisander oder einer Antiquität mit Elfenbein in die USA ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Damit die erforderliche Ausfuhrgenehmigung/Wiederausfuhrgenehmigung oder Reisebescheinigung vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn ausgestellt werden kann, bedarf es zunächst einer Vorlagebescheinigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Mit dieser wird dem Bundesamt bestätigt, dass das auszuführende Exemplar legaler Herkunft ist.

Benötigte Dokumente

  • schriftlicher Antrag

    (Formular entsprechend EG-Verordnung 1808/2001)

  • Herkunftsnachweis (zum Beispiel Kaufbeleg)

  • Angaben zur Kennzeichnung (Ring, Mikrochip, Foto)

Antragsformular Ein- Ausfuhr Nr. 221

Das Formular können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) herunterladen.

Service-Rufnummer

Haben Sie noch Fragen, dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: 0221 / 221-24877, -34142 und -36566

Weitere Informationen

Wenn Sie geschützte Pflanzen, Tiere oder Erzeugnisse wie Elfenbein, Krokodilleder-Taschen oder sonstige Souvenire beispielsweise aus dem Urlaub in die Bundesrepublik Deutschland einführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes beziehungsweise eine Einfuhrgenehmigung der Bundesrepublik Deutschland. Ohne ein solches Dokument kommt es bei der Ausfuhr beziehungsweise Einreise zu einer Beschlagnahme durch den Zoll.

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch beim Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Telefon: 0228 / 84910.  

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebührenhöhe ist abhängig von Anzahl und Wert der Exemplare.

Rechtliche Voraussetzungen

EG-Verordnung 1808/2001Artikel 5 folgende EG-Verordnung 338/1997

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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