Das Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge besteht seit mehr als zwei Jahren (Erlass vom 26 September 2013). Danach konnten in Nordrhein-Westfalen gemeldete und lebende Verwandte (Referenzpersonen) syrischer Flüchtlinge ihre Aufnahmebereitschaft und die aufzunehmenden Personen bis spätestens 28. Februar 2014 beim Service Center Nordrhein-Westfalen registrieren lassen (Interessenbekundungsverfahren). Im Anschluss daran konnten sie mit den Registrierungsnummern bei den Ausländerbehörden vorsprechen. Die erforderlichen Voraussetzungen zur Aufnahme wurden durch die Ausländerbehörde geprüft.
Prüfverfahren enden zum 29. Februar 2016
Dieses Verfahren wird nun zum 29. Februar 2016 beendet (Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2016). Wer sein Interesse zur Aufnahme von Verwandten aus Syrien bekundet und eine Referenznummer beim Service-Center NRW erhalten hat, kann bis zum 29. Februar 2016 noch eventuell ausstehende Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen einreichen, sofern eine fristgerechte Vorsprache bei der Ausländerbehörde erfolgte.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde, 0221 / 221-26441.
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.
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