Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt führt das Liegenschaftskataster. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. Jede Liegenschaft (Grundstücke und Gebäude) ist im Liegenschaftskataster ihrer Lage nach erfasst. Das heißt, jeder Eckpunkt eines Grundstücks ist mit einer Genauigkeit von wenigen Zentimetern bekannt und auch in der Örtlichkeit wieder herstellbar. Außerdem werden im Liegenschaftskataster Nutzungen und Flächengrößen nachgewiesen und nachrichtlich die Eigentümer geführt. Die Daten des Liegenschaftskatasters werden als Geobasisdaten bezeichnet.

Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden bei der Stadt Köln seit Mitte des Jahres 2013 im neuen „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem" - kurz ALKIS - geführt. Der ALKIS-Standard bietet den Vorteil Geobasisdaten deutschlandweit einheitlich digital zu erfassen und dem Bürger und den Nutzern aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft einheitliche analoge und digitale Auszüge aus dem Liegenschaftskataster anbieten zu können. Eine einheitliche Datenschnittstelle ermöglicht den Datenaustausch zwischen Fachanwendern.

Wann brauche ich das Liegenschaftskataster?

Bei jeder Baumaßnahme, jedem Verkauf von Grundstücken und bei der Bewirtschaftung von Immobilien ist das Liegenschaftskataster für die Eigentümer, die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung eine unverzichtbare Informationsquelle. Folgender Beispielfall erläutert die Berührungspunkte mit dem Katasteramt.

Wann brauche ich das Katasteramt?
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Veränderungen im Liegenschaftskataster, die durch Grundstücksteilungen und ‑verschmelzungen, Grenzvermessungen, Gebäudeeinmessungen oder Nutzungsänderungen entstehen, werden vom Katasteramt in das amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem - kurz ALKIS - eingearbeitet. Zusätzlich werden die dazugehörigen Unterlagen als Liegenschaftskatasterakten bzw. Zahlennachweis (Katasterarchiv) archiviert.

Die erforderlichen Vermessungen werden im Auftrag des Eigentümers, eines Kaufinteressenten, der Stadtverwaltung oder anderer Beteiligter durchgeführt. Die Vermessungsabteilung der Stadt Köln oder ein im Land Nordrhein-Westfalen zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) dürfen diese Vermessungen vornehmen.

Vermessungsabteilung der Stadt Köln
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Wo erhalte ich Informationen aus dem Liegenschaftskataster?

Der Katasterservice stellt Informationen in Form von „Auszügen und Auskünften aus dem Liegenschaftskataster" und „Bescheinigungen" bereit und hat Zugriff auf den „Zahlennachweis" (Katasterarchiv). Eigentümerangaben unterliegen dem Datenschutz und können nur bei vorliegendem berechtigtem Interesse abgegeben werden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter „Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster" oder direkt über die Produktauswahl in der rechten Navigationsleiste.

Rechtliche Voraussetzungen

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatGNRW) vom 1. März 2005 und die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in NRW - VermWertKostO NRW vom 1. März 2020.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Katasterbestand und -service
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23636
Telefax
0221 / 221-22209
Kontakt
Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153, 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)

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