Leben Sie als Ausländerin oder als Ausländer in Deutschland oder sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher mit einem ausländischen Partner verheiratet oder verpartnert? Dann können Sie nach Einreise nach Deutschland mit dem zweckentsprechendem Visum zur Familienzusammenführung einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung stellen.

Das zweckentsprechende Visum ist nicht erforderlich, wenn Sie berechtigt sind, einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einzuholen.

Familienangehörige von hier rechtmäßig lebenden Ausländerinnen oder Ausländern

  • Ehegattin, Ehegatte oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner
    Ihre in Köln lebenden ausländischen Ehepartner oder Lebenspartner sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) oder einer Aufenthaltserlaubnis. Weiterhin muss der Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes gewährleistet sein.
    Für den Familiennachzug muss ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen und nachziehende Ehepartner oder Lebenspartner müssen sich im Regelfall zumindest auf einfache Art in der deutschen Sprache verständigen können.
  • Minderjährige, ledige Kinder
    Beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes müssen im Besitz einer Niederlassungserlaubnis, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Daueraufenthaltes-EG sein. Für den Familiennachzug zu den ausländischen Eltern oder dem ausländischen allein sorgeberechtigten Elternteil muss ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.
    Hat das minderjährige, ledige Kind das 16. Lebensjahr vollendet, ist die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann.

Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen

Ehepartnerinnen, Ehepartner, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen können ohne Einschränkungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Downloads und Infos

Anträge und Formulare zur Verlängerung Ihres bisherigen Aufenthaltstitels, Zweckwechsel oder bei Verlängerung bei Änderungen der Lebenssituation finden Sie unter

Aufenthaltserlaubnis - Formulare und Anträge

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Gebühren

Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Gebühren bis zu 110 Euro und für eine Verlängerung bis zu 80 Euro anfallen.