Wenn Sie Inhaber*in einer Erlaubnis für Makler*innen, Baubetreuer*innen, Bauträger*innen sind, dann müssen Sie einen personellen Wechsel in der Geschäftsführung anzeigen.

Benötigte Dokumente

  • Bitte beachten Sie:

    Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.

  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)

    der jeweils neubestellten Person. Das Führungszeugnis können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder unter Angabe des Aktenzeichens 32-321/10 bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. In Köln sind dies die Kundenzentren in den Bezirksrathäusern.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    der jeweils neubestellten Person. Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug unter Angabe des Aktenzeichens 32-321/10 auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes anfordern. In Köln sind dies die Kundenzentren in den Bezirksrathäusern.

  • Auszug aus der Schuldnerkartei um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden

    Sie können den Auszug nur im Internet über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b der Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013) beantragen. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Hagen, Abteilung Schuldnerverzeichnis.

  • Negativattest des Insolvenzgerichts

    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die*der Gewerbetreibende, beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,

    in dessen Bezirk die jeweils neu bestellte Person einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hat.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes,

    in dessen Bezirk die jeweils neu bestellte Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Produkte" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

  • Aktueller Auszug der oder des Anzeigepflichtigen aus dem Handelsregister

  • Aufenthaltserlaubnis,

    sofern es sich bei der neu bestellten Person um eine*n ausländische*n Staatsangehörige*n (mit Ausnahme EU-Angehörige) handelt. Die Erlaubnis muss zur Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person berechtigen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss zusätzlich die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.

Sie können die erforderlichen Unterlagen auch auf dem Postweg oder per E-Mail zusenden, Informationen hierzu unter "Kontakt und Erreichbarkeit".

Gebühren

Die Gebühr für die gewerberechtliche Bestätigung des Prüfungsverfahrens liegt zwischen 50 und 450 Euro je zu überprüfender Person. Hinzu kommen, wenn dies bei der Anzeige eines Wechsels in der Geschäftsführung mit beantragt wird, die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro, die in bar oder per Überweisung zu entrichten sind. Die Zahlung der Gebühr ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

Rechtliche Voraussetzungen

Anzeigepflicht nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in Verbindung mit § 14 der Gewerbeordnung (GewO) und Pflicht zum Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 34 c Absatz 1 Satz 2 GewO in Verbindung mit § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (VwVfG / NW)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Service-Fax
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen

nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Ähnliche Dienstleistungen

Downloads und Infos