Sammlungen von Wertstoffen, wie beispielsweise von Alttextilien sind seit dem 1. Juni 2012 anzeigepflichtig. Dies fordert das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Benötigte Dokumente

  • Ausgefülltes Formular für die Anzeige von gewerblichen, gemeinnützigen Sammlungen

    Das Formular steht im Downloadservice zur Verfügung.

  • Firmenbezogene Unterlagen:

    - Kopie der Gewerbeanmeldung - Kopie des Handelsregisterauszuges (falls eingetragen), nicht älter als 3 Monate

  • Wenn der Hauptsitz des Betriebes außerhalb des Kölner Stadtgebietes liegt:

    Durchschrift der bestätigten Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG

  • Bei gemeinnützigen Sammlungen:

    Kopie des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides bei gemeinnütziger Sammlung

  • Bei Containersammlung:

    Vollständige Liste der Standorte aller Container inklusive der Zustimmungserklärung des*der Eigentümer*in der Privatgrundstücke für jeden Standort. Bitte listen Sie auf: Straße, Hausnummer und Anzahl der Container

  • Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an die Adresse:

    Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Hinweise

Wir erteilen grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Altkleider- oder Schuhcontainern im öffentlichen Straßenland. Dennoch dort aufgestellte Container werden kostenpflichtig entfernt!

Seit Anfang 2014 betreiben wir eine eigene kommunale Altkleidersammlung, die in Zusammenarbeit mit der AWB Köln GmbH & Co.KG durchgeführt wird.

Altkleidersammlung und Verwertung in Köln

Elektrogeräte: Elektro- und Elektronikgeräte sowie deren Bauteile aus privaten Haushalten dürfen gemäß § 12 Elektro- und Elektronikgerätegesetz ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger*innen,  Vertreibende und Herstellende erfasst werden.

Für das Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen muss zusätzlich eine Anzeige nach § 53, Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetz gestellt werden. Weitere Informationen hierzu siehe Link:

Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Prüfung der Anzeige

Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anzeige für eine Wertstoffsammlung überprüft das Umwelt- und Verbraucherschutzamt die Angaben. Nach Vollständigkeit der Anzeige wird die Stellungnahme der*des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger*in eingeholt.

Die zuständige Behörde kann die angezeigte Sammlung von Auflagen und Bedingungen abhängig machen. Die Sammlung kann auch untersagt werden, wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Anzeigenden, des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Person ergeben.

Servicerufnummer

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft wenden. Telefon: 0221 / 221-32704.

Gebühren

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bestehen für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Gebühren und Gebührenrahmen:Für die Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige Sammlungen (§ 18 Absatz 1 und 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Gebühr: 50 bis 200 Euro (Tarifstelle 28.2.1.2)Für die Bearbeitung von Anzeigen für gewerbliche Sammlungen (§18 Absatz 1, 5 und 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Gebühr: 50 bis 1.000 Euro(Tarifstelle 28.2.1.3)

Rechtliche Voraussetzungen

Kreislaufwirtschaftsgesetz Hinweis zu den Bußgeldvorschriften: Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Anzeige einsammelt, handelt gemäß § 69 Absatz Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Zum Gesetzestext des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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