Abwasser, das bei der Zahnbehandlung in Zahnarztpraxen anfällt, enthält Quecksilberamalgam. Da Quecksilber und seine Verbindungen je nach Konzentration giftig sind, wird das Abwasser aus der Zahnbehandlung als gefährlich bewertet. Sie dürfen dieses Abwasser daher nur dann in die Kanalisation einleiten (Indirekteinleitung), wenn es vorher in einem Amalgamabscheider behandelt wurde.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformulare

    Bitte verwenden Sie das Antragsformular mit dem Anhang (Beschreibungsbogen für Amalgamabscheider) aus unserem Downloadservice. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden in Ihrem Betrieb vorhandenen Amalgamabscheider jeweils einen Beschreibungsbogen für Amalgamabscheider ausfüllen müssen.

  • Wie ist der Antrag einzureichen?

    Der Antrag ist in Papierform einzureichen. Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Antragsunterlagen an die oben genannte Adresse. Nur in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft die Übermittlung des Antrages ausschließlich in digitaler Form erfolgen.

  • Praxisgrundriss

  • Örtlicher Lageplan

  • Bauartzulassung der/des Amalgamabscheider/s

    Ein bauartzugelassener Amalgamabscheider hat einen Abscheidewirkungsgrad von mindestens 95 Prozent der Amalgamfracht. Die Bauartzulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin attestiert und liegt den Geräten bei. Benötigt wird nur das Deckblatt der Bauartzulassung!

  • Katasterangaben der Praxis

    Gemarkung, Flur und Flurstück

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 100 Euro an. Der Gebührenbescheid wird Ihnen mit einem gesonderten Schreiben zugeschickt.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Indirekteinleitung ist genehmigungspflichtig nach dem Wasserhaushalts- und dem Landeswassergesetz.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

Fahrplanschnellsuche

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Downloads und Infos