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Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

In beiden Behörden nimmt man die Abmeldung Ihrer Kölner Zweitwohnung entgegen.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

  • Reisepass

    falls Sie keinen Personalausweis besitzen.

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum

    Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Bei einer Abmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen

  • Abmeldeformular mit Unterschrift der oder des Meldepflichtigen

    Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder unter Downloads und Infos zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Abmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Abmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars.

Abmeldung ohne Vermieterbescheinigung

Am 1. November 2015 wurde das Bundemeldegesetz geändert. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug nicht mehr erforderlich.

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen zum Meldegesetz für Sie zusammen gestellt. 

Informationen zum Meldegesetz

Informationen rund um die Abmeldung

  • Sie können sich für die Abmeldung an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz oder mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, wenden. 
  • Die Abmeldung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Auszug aus der Kölner Wohnung vorzunehmen. Sie kann bereits eine Woche vor dem Verlassen der Wohnung gegenüber der Meldebehörde angezeigt werden.
  • Wenn Sie in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie sich unabhängig vom Wohnbezirk im Kundenzentrum Ihrer Wahl abmelden. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Nebenwohnung entgegen, die sich außerhalb von Köln befindet.
  • Wenn die ganze Familie wegzieht, muss das ausgefüllte Formular von einem Familienmitglied ab 16 Jahren unterschrieben werden. Die Abmeldung kann nur der oder die Betreffende oder ein ebenfalls fortziehendes Familienmitglied vornehmen.
  • Wenn Sie ins Ausland verziehen, können Sie bei Ihrer Abmeldung Ihre Auslandsanschrift hinterlassen. Diese wird im Melderegister gespeichert. So können wir später Kontakt zu Ihnen aufnehmen, beispielsweise bei Wahlen.
  • Sie erhalten eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
  • Wenn Sie bereits im Ausland wohnen und niemanden kennen, den Sie mit der Abmeldung beauftragen können, können Sie sich ausnahmsweise auf dem Postweg abmelden. Zusätzlich zu dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular müssen Sie uns eine Kopie der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder übersenden, die mit Ihnen ins Ausland verzogen sind. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschriften in Ihrer Ausweiskopie und auf dem Abmeldeformular identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.
  • Sonstige Personen, wie Hauptmieterinnen, Hauptmieter, Wohnungsgeberinnen, Wohnungsgeber, Eigentümerinnen oder Eigentümer können Auszüge nur formlos erklären. Das Melderegister wird dann bereinigt.

Woran Sie bei einem Umzug noch denken sollten:

Änderung von Pässen, Ausweisen, Führerscheinen und Fahrzeugdokumenten Rund um den Umzug

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, persönlich vorzusprechen, weil Sie bereits im Ausland wohnen und niemanden kennen, den Sie mit der Abmeldung beauftragen können, können Sie sich ausnahmsweise auf dem Postweg abmelden. Zusätzlich zu dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular müssen Sie uns eine Kopie der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder übersenden, die mit Ihnen ins Ausland verzogen sind.

Wenn Sie nicht selbst vorsprechen, achten Sie bitte darauf, dass die Unterschriften in Ihrem Ausweis, auf dem Abmeldeformular und gegebenenfalls auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.

Terminvereinbarung online

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

Bundesmeldegesetz

Bundesmeldegesetz

Downloads und Infos