Sie wollen ein in Köln zugelassenes Fahrzeug abmelden, das heißt, außer Betrieb setzen? Bei Fahrzeugdiebstahl beachten Sie bitte die gesonderten Informationen unter "Abmelden eines Fahrzeugs nach Diebstahl".

Wenn Ihr Fahrzeug die neuen Kennzeichen ab 2015 hat, können Sie es mit dem neuen Personalausweis auch online abmelden.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Kennzeichenschilder

  • Gegebenenfalls Verwertungsnachweis

    bei einer Verschrottung des Fahrzeuges durch einen anerkannten Demontagebetrieb.

Fahrzeuge online abmelden

Für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen ab 2015 können Sie die Abmeldung online durchführen. Damit wird eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle entbehrlich.

Informationen zur Online-Abmeldung
Direkt zur Online-Abmeldung

Was Sie sonst noch wissen müssen

Sie haben die Möglichkeit, sich nach der Abmeldung Ihres Fahrzeuges die Kennzeichenkombination für 60 Tage zu reservieren und diese dann für Ihr neues Fahrzeug zu verwenden. Dadurch können Sie sich auch die Kosten für neue Kennzeichenschilder ersparen.

Wenn Sie die notwendigen Unterlagen nicht vollständig vorlegen können, ist die Abmeldung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Außerbetriebsetzung können wir nur in der Kfz-Zulassungsstelle in Köln-Poll vornehmen.

Für die Rückfahrt zum Wohnort, zum Autohandel oder zum Demontagebetrieb nach durchgeführter Stilllegung beachten Sie bitte die Hinweise zu

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen.

Beachten Sie bitte auch die

Hinweise zu den neuen Fahrzeugpapieren.

Vorsprache

Die Abmeldung kann auch ein*e Vertreter*in für Sie erledigen. Eine Vollmacht ist bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen nicht notwendig.

Sie können Ihr Fahrzeug in der Zulassungsstelle oder in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl abmelden.

Für den Besuch in der Zulassungsstelle gilt:

Eine Abmeldung ist ein Kurzanliegen, Sie benötigen keinen Termin.

Für den Besuch eines Kundenzentrums gilt:

Dienstag, Donnerstag und Freitag ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

Zur Terminvereinbarung

Montag und Mittwoch können Sie eine Abmeldung in den Kundenzentren ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen. An diesen Tagen müssen Sie jedoch mit Wartezeiten rechnen.

Gebühren

16,50 Euro

12,60 Euro beträgt die Gebühr für die Abmeldung mit gleichzeitig vorgelegtem Verwertungsnachweis.

Wenn Sie den Verwertungsnachweis erst später nachreichen, fallen zusätzlich 10,20 Euro an.

Die Gebühr für die Online-Abmeldung beträgt 2,70 Euro.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.