Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. Meistens betrifft dies die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Benötigte Dokumente

  • Formloser Antrag

    Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag in zweifacher Ausfertigung ein. Diesem Antrag fügen Sie bitte die aktuellen Angaben von Gemarkung, Flur, Flurstück oder Flurstücken bei.

  • Zusatzerklärung

    In der Zusatzerklärung versichern Sie, dass Ihre Katasterangaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück oder Flurstücken aktuell und vollständig sind. Sie finden das Formular im Downloadservice.

  • Bauzeichnungen

    Reichen Sie bitte Bauzeichnungen in zweifacher Ausfertigung ein, die aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten bestehen. Die Bauzeichnungen dürfen dabei das Format DIN A3 nicht übersteigen. Skizzen können wir leider nicht akzeptieren. Kennzeichnen Sie bitte die Räume in den Grundrissen und Schnitten mit Ordnungsnummern (arabische Ziffern im Kreis). Dabei erhalten zusammengehörende Räume die gleiche Ordnungsnummer. Jeder EINZELNE Raum, der Sondereigentum zugeordnet werden soll, muss mit Ordnungsnummer gekennzeichnet sein. Auch für Außenflächen, wie zum Beispiel Stellplätze, kann Sondereigentum zugewiesen werden. Diese Flächen müssen dann vermaßt sein. Gemeinschaftseigentum wird nicht beziffert.

Antragsberatung Bauen

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften - insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn Sie eine Frage haben.

Informationen rund um die Abgeschlossenheit

Im Verfahren der Abgeschlossenheitsbescheinigung prüfen wir nicht, ob die von Ihnen mitgeteilten Katasterangaben korrekt sind. Wir übernehmen Ihre Angaben in die Bescheinigung. Wir bitten Sie besonders darauf zu achten, dass die Angaben sowie die Bezifferungen in den Plänen korrekt und vollständig sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nur dann beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes anerkannt, wenn alle Angaben mit dem Grundbuch übereinstimmen. Wenn nur eine Ziffer in diesen Angaben nicht korrekt ist, erkennt das Grundbuchamt die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht an und nimmt keine Einrichtung von Sondereigentum vor. Wir müssen diese dann nachträglich berichtigen und hierfür erneut eine Verwaltungsgebühr erheben.

Bitte beachten Sie

Die/der Eigentümer*in hat sicherzustellen, dass für jede Nutzungseinheit ein ausreichender zweiter Rettungsweg vorhanden und auf Dauer gesichert sein muss.

 

Ersetzt die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Baugenehmigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt nicht die Baugenehmigung. Sie trifft auch keine Aussagen über den bau- und planungsrechtlichen Zustand Ihres Gebäudes. Bitte informieren Sie sich über den baurechtlichen Genehmigungsstand Ihres Gebäudes. Wir unterstützen Sie gerne bei der Akteneinsicht in die städtischen Archivakten.

Gebühren

Grundlage für die Errechnung der Gebühren zur Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW).

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt
Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass für alle Dienstleistungen des Amtes vor Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbart werden müssen.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos