Wenn Sie bei uns pflichtversichert sind, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil Ihrer Bruttobezüge als Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Mit dieser Entgeltumwandlung haben Sie die Möglichkeit, Ihre spätere Betriebsrente durch eigene Beiträge aufzubessern.
Die staatliche Förderung besteht darin, dass die Beiträge aus dem Bruttoentgelt bis zu einer bestimmten Obergrenze steuer- und sozialabgabenfrei gestellt werden können. Im Jahr 2012 sind dies höchstens 2.688 Euro. Dies entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2005 (Neuzusagen) können darüber hinaus weitere 1.800 Euro steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei gestellt werden.
Zum Aufbau Ihrer Betriebsrente zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich zur Umlage einen Zusatzbeitrag in Höhe von 3,2 Prozent des steuerpflichtigen Arbeitslohnes in eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung bei uns ein. Dabei nutzt Ihr Arbeitgeber bereits Steuervorteile. Bitte beachten Sie, dass dadurch Ihre Möglichkeit, die „vollen" Steuervorteile einer Entgeltumwandlung ausschöpfen zu können, eingeschränkt wird.
Übrigens: Auch vermögenswirksame Leistungen können Sie für die Entgeltumwandlung nutzen!
Dem nachfolgenden Berechnungsbeispiel können Sie die Vorteile der Entgeltumwandlung entnehmen. Die Förderquote verdeutlicht, in welchem Umfang der jeweils eingezahlte Betrag staatlich gefördert wird.
Beispiel: Bei einem ledigen 25-jährigen Beschäftigten, ohne Kinder, mit einem Brutto-Jahresentgelt von 30.000 Euro, einem Zusatzbeitrag in Höhe von 960 Euro, ergeben sich folgende Ersparnisse:
Ihr jährlicher Beitrag in eine Entgeltumwandlung | 1.200 Euro
| 1.728 Euro(2.688 - 960, Altzusage) | 3.528 Euro |
Gesparte Steuern/Soli | 315 Euro | 454 Euro | 914 Euro |
Gesparte Sozialabgaben | 249 Euro | 358 Euro | 358 Euro |
Ihre Ersparnis insgesamt | 564 Euro | 812 Euro | 1.272 Euro |
Förderquote | 47 Prozent | 48 Prozent | 37 Prozent |
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