1. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Tarif 2012

In seiner Sitzung am 23. Mai 2016 hat der Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln die 1. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Freiwillige Versicherung des Tarifes 2012 (ZVK PlusPunktRente) beschlossen.

Im Wesentlichen wird mit der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2012 die bisherige Vorgabe zur Schriftlichkeit ("Schriftformklausel") durch eine "Textformklausel" ersetzt. Ab dem 1. Oktober 2016 darf aufgrund dessen eine Bestimmung keine strengere Form als die Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail oder Telefax) vereinbaren.

Die Änderung betrifft ausschließlich Neuabschlüsse im Tarif 2012 ab dem 1. Oktober 2016.

Im Downloadservice stehen Ihnen die aktuellen AVB zum Tarif 2012 zur Verfügung.

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