Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 die 14. Satzung zur Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) der Stadt Köln beschlossen. Die Satzungsänderung wurde nach der Anzeige beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde im Amtsblatt der Stadt Köln Nummer 8 am 28. Februar 2018 (ABl. Stadt Köln 2018, Seite 75) öffentlich bekannt gemacht.

In seiner Entscheidung IV ZR 172/13 vom 7. September 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) auch die Neuregelung zur Zahlung eines Gegenwertes bei Ausscheiden eines Beteiligten aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in der dortigen Satzung für unwirksam erklärt. Aufgrund der BGH-Entscheidung zur Gegenwertzahlung war auch eine Anpassung der Ausgleichsregularien der §§ 15, 15b und 79 der Satzung der ZVK der Stadt Köln erforderlich. Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Anpassungen der ZVK-Satzung vorgenommen.

Der Text der aktuellen Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung der 14. Satzungsänderung steht Ihnen ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung.

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