Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster

Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2013 das Sanierungsgebiet "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung in Köln-Bayenthal, Raderberg, Zollstock und Sülz" förmlich als Satzung festgelegt. Die Sanierungssatzung wurde in einem Normenkontrollverfahren, das durch vier Klageparteien angestrengt wurde, zunächst durch das Oberverwaltungsgericht Münster und nun durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig überprüft.  

In erster Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im November 2015 die Sanierungssatzung für unwirksam erklärt. In der Normenkontrollklage wurde u.a. die fehlende Kosten- und Finanzierungsübersicht, die im Jahr 2013 noch nicht vorlag und eine fehlende Auseinandersetzung mit dem Regionalplan beanstandet. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 10. April in der Verhandlung des Revisionsverfahrens das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt. Die Sanierungssatzung für die südliche Innenstadterweiterung wurde mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig begründet die Entscheidung wie folgt: "Die gebotene zügige Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme erfordert, dass sich die Gemeinde im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses Klarheit darüber verschafft, ob sie die Sanierungsmaßnahme in absehbarer Zeit finanzieren kann. Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht i.S.v. § 149 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist hierfür zwar ein denkbares und naheliegendes Mittel, jedoch - anders, als das OVG meinte - keine zwingende Voraussetzung. Denn auch überschlägige Ermittlungen können ausreichen, sofern sich auf ihrer Grundlage die finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme nachvollziehbar prognostizieren lässt. Diesen Anforderungen genügt die Sanierungsatzung der Stadt Köln nicht. Das hat das OVG im Ergebnis zu Recht angenommen."  

Wichtige Planungsziele im Sanierungsgebiet sind die Vollendung des 'Inneren Grüngürtels' von der Luxemburger Straße bis an den Rhein und die Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers 'Parkstadt Süd' für Wohnen und Arbeiten. In der wachsenden Stadt Köln soll in diesem zentral gelegenen Gebiet dringend benötigter Wohnraum flächenschonend im Sinne einer Innenentwicklung realisiert werden.  

Die Stadt Köln wird das Urteil nun im Detail analysieren und prüfen, wie man zukünftig im Gebiet Parkstadt Süd die weiterhin gültigen Entwicklungsziele erreichen kann. Hierzu sind geeignete planerische Instrumente auch in Zukunft zur Entwicklung dieses Konversionsprojektes einzusetzen. Um die geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist erforderlich, dass die Stadt notwendige Schlüsselgrundstücke im Rahmen der Gebietsentwicklung erwirbt und eine Veräußerung an Dritte unterbindet. Daher ist als erste Maßnahme vorgesehen, dass der Rat der Stadt Köln schon im Mai eine Satzung für ein "Besonderes Vorkaufsrecht" für das Gebiet erlassen wird. Die geplante urbane Quartiersentwicklung für Wohnen und Arbeiten am neuen "Inneren Grüngürtel" in zentraler Lage ist beispiellos und unverzichtbar für die wachsende Stadt Köln. Das Projekt Parkstadt Süd hat für die Stadt Köln stadtentwicklungspolitisch wie stadtplanerisch einen hohen Stellenwert. In dem Bereich des Gebietes südlich des Kölner Eisenbahnrings zwischen Luxemburger Straße und dem Rhein sollen auf ca. 115 Hektar etwa 3.500 Wohnungen und 4.500 Arbeitsplätze entstehen sowie der Innere Grüngürtel vollendet werden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit