Aufträge der Ämter werden künftig gebündelt in einem Vertrag geregelt

Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Verwaltung mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) einen "Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet" abschließen soll. Damit werden die bisherigen Verträge und Beauftragungen für Reinigungsleistungen, die die einzelnen Ämter jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich separat abgeschlossen oder erteilt haben, nun in einem Vertrag zusammengefasst.

Einbezogen darin sind unter anderem die Reinigung der öffentlichen Flächen, die Anliegerreinigung der Grünanlagen, die Reinigung des Domumfeldes, des Rheinboulevards und der Kölner Ringe, die Reinigung von Tunneln und Unterführungen sowie die Reinigungen nach Großveranstaltungen, Märkten und Demonstrationen. Neu mit aufgenommen wurden die Reinigungsleistungen für das städtische Mobiliar. Im Rahmen eines Pilotversuchs in 2019 sollen dann auch Bänke, Schilder, Wegweiser, Geländer, Schaltschränke und ähnliches Mobiliar von den AWB aus einer Hand gesäubert werden. Für die mit diesem Vertrag geregelten Reinigungsleistungen werden ab 2019 rund 7,83 Millionen Euro im städtischen Haushalt reserviert.

Die nun vorgesehene vertragliche Regelung ist damit eine Ergänzung zu den gebührenfinanzierten Grundverträgen mit den AWB, nach denen die übliche Abfall- und Wertstoffentsorgung sowie die Straßenreinigung in Köln vorgenommen wird. Mit der Bündelung der Reinigungsverträge wird eine zielorientierte und systematische Steuerung der bei den AWB beauftragten haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen angestrebt.
Damit soll nicht nur die Reinigungsqualität verbessert sondern auch eine größere Sauberkeit im Stadtbild erreicht werden. Die Bündelung der aus dem städtischen Haushalt finanzierten Reinigungsverträge mit den AWB ist ein Projekt im Rahmen der Verwaltungsreform "#wirfürdiestadt".

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit